Zuverlässigkeitsüberprüfung
Innenausschuss bekräftigt ZÜP

Der Innenausschuss des Bundestages hat in der vergangenen Woche der Abschaffung der ZÜP eine deutliche Absage erteilt. Eine Debatte gab es dazu nicht.

Innenausschuss bekräftigt ZÜP

Alle Fraktionen außer der FDP stimmten gegen den Antrag, die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz für Privatpiloten abzuschaffen. Vor allem der FDP-Innenpolitiker und Luftsicherheitsexperte Manuel Höferlin - selbst aktiver Privatpilot - zeigt sich darüber verärgert: "Ich hätte zumindest erwartet, dass vor der Abstimmung die Argumente ausgetauscht werden." Seit vielen Jahren habe es weltweit keinen bemerkenswerten Zwischenfall mit Privatpiloten gegeben, erklärt Höferlin. Nur in Deutschland würden sie dennoch unter Generalverdacht gestellt. Da man in allen anderen europäischen Ländern eine Privatpilotenlizenz ohne eine solche Überprüfung erwerben könne, bringe die ZÜP auch keinerlei Sicherheitsgewinn, argumentiert er. Darüber hinaus sei die ZÜP europarechtswidrig, weshalb die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.

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Trotz des Negativvotums im Ausschuss kündigte Höferlin an, sich weiter für die Abschaffung der ZÜP einzusetzen: "Die Beschlussempfehlung ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass sich das Parlament zeitnah der Sache annimmt und endlich für die längst überfällige Änderung im Luftsicherheitsgesetz stimmt."

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Die Entscheidung im Innenausschuss ist ein weiteres unwürdiges Kapitel im Gezerre um die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Bereits Ende 2016 gab es einen Versuch, die Regelung abzuschaffen. Der Bundesrat plädierte für die Gesetzesänderung, die Regierung lehnte ab. Das war umso bemerkenswerter, wenn man sich die Argumente des Bundesrates anschaut, die die Verantwortlichen Dort für eine Abschaffung der ZÜP angeführt hatten. Auf der aerokurier-Podiumsdiskussion über Sinn- und Unsinn der ZÜP auf der AERO 2018 informierte Manuel Höferlin darüber, dass die FDP-Fraktion erneut einen Antrag zur Abschaffungins Plenum eingebracht habe. Zunächst war der Antrag an die Fachausschüsse verwiesen worden. Dass jetzt eine Empfehlung ohne Diskussion der Argumente erfolgt ist, kann man nur mit Kopfschütteln quittieren.

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