Während in ganz Deutschland das öffentliche Leben infolge der Corona-Epidemie nahezu vollständig heruntergefahren ist, frönen manche Segelflieger ihrem Hobby offenbar weiterhin. Trotz eindringlicher Bitten des DAeC-Präsident und der DAeC-Landesverbände wurden nach dem 17. März noch 40 Flüge im Onlinecontest gemeldet. Und nach wie vor ist das Portal offen.
Die Wertung zur Deutschen Meisterschaft im Streckensegelflug (DMSt) ist auf Anweisung der Bundeskommission Segelflug bereits kurz nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügungen, nach der öffentliche Sportstätten bis auf Weiteres zu schließen hätten, ausgesetzt worden. Beim Onlinecontest allerdings sieht man bisher keinerlei Anlass, die Wertung zu stoppen. Eine aerokurier-Anfrage, ob es nicht sinnvoll wäre, angesichts der Situation eine zeitlang auszusetzen und gemeldete Flüge aus der Wertung zu nehmen, ließ OLC-Chef Reiner Rose bisher unbeantwortet.
Auf der OLC-Website heißt es zum Thema Corona:
An der Funktionalität des OLC-Portals wird sich durch Covid 19 (Corona) nichts ändern. Gerade was Bayern betrifft, so liegt der Katastrophenfall vor und das Fliegen ist verboten. Wer dem zuwider handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Veranstalter des OLC geht immer davon aus, dass alle Flüge im OLC im Einklang mit den Rechtsvorschriften durchgeführt werden. Sollten aber prinzipiell Rechtsvorschriften bei einem OLC-Flug nicht eingehalten werden, so ist es nicht Aufgabe des OLC, dies zu ahnden. Erhält der OLC aber davon Kenntnis, dass für einen Wertungsflug z.B. wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld o. Ä. verfügt wurde, so behält sich der OLC entsprechende Maßnahmen bei der Wertung vor. Einen zunächst im OLC ausgewiesenen Flug nachträglich zu stornieren, käme der Vertuschung einer Ordnungswidrigkeit gleich, denn stattgefunden hat der Flug ja, dokumentiert durch den ordnungswidrig handelnden Piloten selbst. Eine Solidarisierung mit den Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona sollte nach unserer Auffassung von den Piloten selbst und von dessen [sic!] Dachverbänden ausgehen.
Sicher sind die Piloten dafür verantwortlich, was sie hochladen. Allerdings kann man angesichts der Bedeutung des OLC auch die Frage stellen, ob sich daraus nicht eine Verantwortung ergibt, die Wertung fair zu gestalten. Ansonsten hätten jene Piloten einen Nachteil, die sich solidarisch zeigen und am Boden bleiben, während andere weiter fliegen gehen. So wurden am 18. März – einen Tag nach Schließung der Sportstätten via Allgemeinverfügung – allein in Deutschland 14 Flüge hochgeladen, und das mit durchaus ordentlichen Punktezahlen.
Ob das fair ist oder nicht ist dabei nur die eine Seite. Martin Kader, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorsitzender der Buko Segelflug, äußert Bedenken, ob man sich beim Segelfliegen aktuell nicht in einer rechtlichen Grauzone bewege. "Ein Segelfluggelände könnte man durchaus als Sportstätte betrachten", sagt er und verweist darauf, dass spätestens mit der Veröffentlichung des Fluges im OLC eine sportliche Ambition erkennbar ist. "Da könnte man schon auf die Idee kommen, dass das einem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung gleichkomme." Wie Eisele plädiert auch Kader dafür, aktuell am Boden zu bleiben und abzuwarten, bis sich die Lage entspannt.
Was die zentralen Segelflugwettbewerbe angeht, gibt es aktuell noch keine Absagen. Vielfach warten die Veranstalter und Ausrichter ab, wie sich die Situation entwickelt.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die Buko Segelflug habe beim OLC darum gebeten, die Wertung auszusetzen. Diese Information stammte direkt aus der Buko, wurde aber inzwischen zurückgezogen.