Zu Zeiten von JAR-FCL war es üblich, dass der Fluglehrer nach dem Übungsflug das neue Gültigkeitsdatum der Berechtigung von Hand in die Lizenz eintrug. Mit dem Inkrafttreten der VO [EU] 1178/2011 (EU-FCL) durften nur noch „bestätigte Prüfer“ diesen Eintrag vornehmen. Piloten, die mit einem Fluglehrer (FI) oder Class Rating Instructor (CRI) zum so genannten „Schulungsflug“ gestartet waren, mussten die Lizenz für den Eintrag an die zuständige Behörde schicken. Ein bürokratischer Aufwand, der zum Unmut vieler Piloten Kosten und Wartezeiten verursachte.
Das hat sich geändert. Die Verordnung 445/2015 hatte bereits im März den Weg für diesen Schritt geebnet. Nun hat das Verkehrsministerium die entsprechende NfL-1-521-15 veröffentlicht. Somit dürfen auch FI und CRI nach dem "Auffrischungsflug", wie es in der NfL heißt, in die Lizenz schreiben.