Auf diesen Tag haben viele Piloten und Flugplatzbetreiber lange gewartet: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 30. April die NfL 2024-1-3106 veröffentlicht. Das Schreiben mit dem Titel "Grundsätze über die Betriebsleitung auf Landeplätzen und Segelfluggeländen ohne Flugverkehrsdienste" bildet die Grundlage fürs Fliegen ohne Flugleiter – eine Praxis, wie sie in den meisten Ländern weltweit selbstverständlich ist. Allerdings bleibt nach der Lektüre die Erkenntnis, dass das Dokument kein Freibrief ist, um die Flugleiter – die jetzt Betriebsleiter heißen, weil sie ohnehin keine Flüge "leiten" dürfen – ohne Wenn und Aber in den Ruhestand zu schicken.
Was allerdings geht: Flugplatzbetreiber können bei ihrer jeweiligen Landesluftfahrtbehörde ...





