Wie die Deutsche Flugsicherung kurzfristig mit der NFL 1-1063-17 bekannt gab, wird die ED-R als Schutzmaßnahme für den europäischen Staatsakt, mit dem Altkanzler Helmut Kohl gewürdigt werden soll, temporär eingerichtet. Die ED-R gilt am 1. Juli von 7 Uhr bis 13 Uhr UTC in einem Umkreis von 10 NM um das Stadtzendtrum von Straßburg zwischen FL 100 und GND. Auskünfte zum Status des Flugbeschränkungsgebietes erteilt Langen Information.
Im Flugbeschränkungsgebiet sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrsystemen untersagt. Ausnahmen gelten für Einsatzflüge der Bundeswehr und Polizei, für Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze sowie Flüge von Staatsluftfahrzeugen mit dem Bezug zum Staatsakt. Weiterhin sind IFR-Flüge mit Start-/Zielflughafen Karlsruhe/Baden, Lahr und Straßburg-Entzheim möglich. Die DFS weist ausdrücklich darauf hin, dass Wechselverfahren, in denen der Flug sowohl nach IFR und VFR durchgeführt wird, nicht erlaubt sind. Schließlich sind Flüge möglich, die ausschließlich nach Instrumentenflugregeln in FL 080 oder höher stattfinden und die die ICAO Standards nach Annex 17 bzw. die der EG-Verordnung 300/2008 erfüllen. Trainings-, Foto- und Vermessungsflüge, auch nach IFR, sind generell untersagt.
Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge nach Sichtflugregeln sind vorab bei der Polizei Baden Württemberg unter + 49 (0) 40 4286-79340 anzumelden. Während des Aufenthalts in der ED-R ist dauernde Hörbereitschaft auf 131,225 (Police Control) zu halten.