Die Bundesnetzagentur bietet es in diesem Jahr erstmalig an, auf der AERO Friedrichshafen, eine Flugfunk-Prüfung zur Erlangung von BZF und AZF an. Als Prüfungstermine nennt die Behörde den 20., 21. und 22. April, also Donnerstag bis Samstag. Die Prüfung beginnt jeweils um 10.30 Uhr mit der Theorie. Im Anschluss daran findet der praktische Teil statt. Interessiere müssen sich bis zum 15. März anmelden, wer später eine Prüfungbeantragt, dem kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Die Anmeldung erfolgt per Mail unter Karl-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de.
Welches Zeugnis man ablegen sollte, richtet sich nach dem eigenen fliegerischen Profil. Das beschränkt gültige Flugfunkzeugnis BZF II befähigt zum Sprechfunk im Sichtflug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache, das BZF I zum VFR-Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache und das BZF E zum VFR-Sprechfunk in englischer Sprache. Das Allgemeine Flugfunkzeugnis AZF ermöglicht Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache bei Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln, das AZF E reicht für reine Instrumentenflieger, da hier nur der englische Flugfunk vermittelt wird.
Die Voraussetzungen für den Erwerb eines BZF II, BZF I oder BZF E sind ein Mindestalter von 15 Jahren bzw. das Erreichen des Mindestalters spätestens drei Monate nach der Prüfung. Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden. Bewerber um das AZF müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen. AZF und das AZF E sind nur mit einer Zusatzprüfung zu erwerben, Prüflinge müssen also ein BZF besitzen.
Nummernzuteilung vor Ort
Dass Kundenorientierung für die Behörde kein Fremdwort mehr ist, macht ein weiterer Service deutlich, der in diesem Jahr erstmals auf der weltgrößten Messe für die General Aviation anbietet: So können Piloten die Anmeldung ihrer Geräte für den Sprechfunk und die Funknavigation direkt vor Ort vornehmen. Die entsprechenden Anträge sind vor Ort verfügbar und Mitarbeiter der Bundesnetzagentur stehen bei Fragen zum Ausfüllen beratend zur Seite. Der Antrag kann dann direkt abgegeben werden, die Frequenzzuteilung kommt dann per Post zum Flugzeughalter.