Die Ju-Air hatte den Betrieb nach dem Unfall am Piz Segnas mit 20 Toten vorerst auf freiwilliger Basis ruhen lassen. „Solange kein erhärteter Verdacht eines technischen Defektes vorliegt, kann das BAZL kein Grounding der Ju-Air-Flotte anordnen“, erklärte dazu das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt.
Ju-Air-Sprecher Christian Gartmann schränkte ein, man werde wieder fliegen, „es sei denn, es kämen bis dahin Fragezeichen auf, was die Sicherheit des Flugbetriebes betrifft“. Das BAZL formulierte es so: „Sollten sich bis zum 17. August neue Erkenntnisse ergeben, würde das BAZL Maßnahmen treffen und wenn nötig ein vorläufiges Flugverbot erteilen. Die Ju-Air muss zudem sicherstellen, dass die Besatzungen und das Unterhaltspersonal mental in der Lage sind, einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten“.
Derweil sind die Bergungsarbeiten noch im Gang, wobei zivile und militärische Hubschrauber Unterstützung leisten. Das Absturzgebiet bleibt vorerst für Wanderer gesperrt. Die Ursache des Unglücks wird durch die Schweizer Bundesanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), der Staatsanwaltschaft Graubünden und der Kantonspolizei Graubünden untersucht. Über die Pressekonferenz am Sonntag hinaus wurden bisher keine neuen offiziellen Erkenntnisse bekannt.
Ju-Air : Wiederaufnahme des Flugbetriebs Mitte August
Die Junkers Ju-52 der Schweizer Ju-Air sollen trotz des tragischen Unglücks vom 4. August bald wieder fliegen. Sofern die Luftfahrtbehörden keine Einwände erheben sei die Wiederaufnahme des Flugbetriebs zum 17. August geplant, sagte ein Vereinssprecher gegenüber dem Radiosender SRF.
