Neuer Schub für die 120-kg-Klasse

Neuer Schub für die 120-kg-Klasse
Verband für Segel- und Motorflieger

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2016
Verband für Segel- und Motorflieger

Heute gilt: Jedes Fluggerät, das eine europäische UL-Zulassung hat, kann den Status „Leichtes Luftsportgerät“ erhalten, wenn das Leergewicht 120 kg nicht überschreitet. Hintergrund ist: Mit der Novellierung der Prüfordnung für Luftfahrtgeräte (LuftGerPV § 11) hat der Gesetzgeber die 120-kg-Flugzeuge entwickelte Bauvorschrift LTF-L ausgehebelt.

Bei den Motorflugzeugen schafft das etlichen interessanten Konstruktionen Zugang zur 120-kg-Klasse, die vor allem wegen der in den LTF-L geforderten Flächenbelastung von maximal 25 kg/m2 zunächst außen vor bleiben mussten. Das Spektrum der als LL zulassungsfähigen Konstruktionen wird sich daher enorm bereichern und sehr viel attraktiver werden.

Die nun verbriefte Gültigkeit von europäischen UL-Zulassungen ist für die Segelflugzeuge allerdings keine Hilfe, da es im europäischen Ausland keine UL-Segelflugzeuge gibt. Aus dieser Sackgasse muss pragmatisch ein Ausweg gefunden werden. Das geht mit vereinten Kräften im DVLL sicherlich besser. Der DVLL entsteht aus den Verbänden DULSV (Deutscher Ultraleicht-Segelflug-Verband) und VMLL (Verband zur Förderung motorisierter Leichter Luftsportgeräte).

Auf der AERO wird der DVLL mit einem eigenen Bereich auf dem DAeC-Messestand Halle A 1 Stand 121 als übergreifendes Kompetenzzentrum für alle LL-Dreiachser präsent sein.