Neue LuftPersV in Kraft

Neue LuftPersV in Kraft
Das müssen UL-Piloten jetzt wissen

Veröffentlicht am 22.01.2015
Das müssen UL-Piloten jetzt wissen

Kurz vor dem Jahreswechsel ist die im November 2014 verabschiedete Neufassung der LuftPersV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft getreten.

Das sind die wichtigsten Änderungen für UL-Piloten:

  • Medical: Ab sofort genügt für Luftsportgeräteführer das LAPL-Medical. Piloten über 50 Jahre damit müssen nur alle zwei Jahre zum Fliegerarzt, und nicht wie beim Klasse-2-Medial, jedes Jahr.
  • Lizenzen: Ebenfalls neu ist, dass UL-Lizenzen jetzt unbefristet erteilt werden. Wie bisher müssen allerdings zwölf Starts/Landungen sowie zwölf Stunden in den letzten 24 Monaten sowie ein Übungsflug mit Lehrer nachgewiesen werden (Dreiachser, Tragschauber).
  • Folgende Voraussetzungen für den Lizenzerwerb entfallen: Erklärung über laufende Strafverfahren, Führungszeugnis
, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Sofortmaßnahmen am Unfallort/Führerschein 
  • Die theoretische Prüfung darf höchstens dreimal wiederholt werden, andernfalls ist keine weitere Ausbildung möglich. Zwischen theoretischer und praktischer Prüfung dürfen höchstens drei Jahre liegen. 

Bereits seit Anfang Dezember 2014 gelten die neuen europäischen Luftverkehrsregeln SERA (Standardised Rules of the air). Auch sie sind für UL-Piloten relevant. 

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