Gegenwind aus den Ländern
UL-Fliegen ohne Medical: Aus der Traum?

Die Möglichkeit für deutsche UL-Piloten, demnächst ohne Medical fliegen zu dürfen, ist erst mal vom Tisch. Die Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben eine entsprechende Neufassung der LuftPersV blockiert. Eine letzte Chance, das Ruder doch noch rumzureißen, bleibt aber.

UL-Fliegen ohne  Medical: Aus der Traum?
Geht es nach DULV und DAeC, dürfen UL-Piloten bald ohne Medical fliegen. Foto und Copyright: DLR

Der Vorschlag der Bundeskommission Ultraleicht im DAeC und des Deutschen Ultraleichtflugverbandes (DULV), im Zuge der Novellierung der LuftPersV die Pflicht für UL-Piloten zur regelmäßigen Vorlage einer medizinische Tauglichkeitsbescheinigung abzuschaffen, soll auf Drängen zweier Bundesländer nun doch nicht umgesetzt werden.

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Schon länger brodelte die Gerüchteküche, dass die Medical-Pflicht für UL-Piloten bald fallen könnte. DULV und DAeC witterten eine Chance in der Neufassung der LuftPersV. Ursprünglich hätte diese Gesetzesänderung schon im Herbst 2013 auf den Weg gebracht werden sollen, was dann aber vor der Bundestagswahl nicht mehr geklappt hatte. Die Verbände kritisierten den Umstand, dass UL-Piloten ein gleich- oder gar höherwertiges Medical benötigen als jene Piloten, die mit PPL(A) oder LAPL(A) in Echo-Klasse-Flugzeugen unterwegs sind.

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Piloten von 120-kg-ULs fliegen in Deutschland bereits heute ohne Medical. Foto: Weller Flugzeugbau

Ein Jahr später haben die Vertreter von Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg jetzt in der letzten Abstimmungsrunde vor der Entscheidung im Bundesrat die Medical-Befreiung aus dem Entwurf streichen lassen. Dabei hätten ausschließlich sachfremde Argumente eine Rolle gespielt. So war einigen Landesluftfahrtverwaltungen die kommerzielle Nutzung von ULs ein Dorn im Auge. Wolfgang Lintl, Vorsitzender der Bundeskommission Ultraleicht im DAeC, hält dagegen: „Das Medical hat mit dem kommerziellen UL-Fliegen nichts zu tun. Dieser Umstand wird im Luftverkehrsgesetz geregelt, dessen Änderung gegenwärtig überhaupt nicht zur Debatte steht.“
Mit einer gemeinsamen Aktion wollen die Vertreter der Verbände nun versuchen, die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bundesrates zu überzeugen und die Argumente der Landesluftfahrtbehörden zu entkräften.

Die Bundeskommission Ultraleicht im DAeC und der DULV hatten argumentiert, dass die Vorlage einer Tauglichkeitsbescheinigung für die fliegerische Sicherheit nicht relevant sei. Dies zeigten Beispiele aus anderen europäischen Ländern. Trotz völliger oder teilweiser Medical-Freiheit in Frankreich und Großbritannien seien dort keine gesundheitliche bedingte Unfälle mit ULs bekannt geworden.  In Deutschland sind nichtmotorisierte Luftsportgeräte und Leichte Luftsportgeräte von der Medical-Pflicht befreit; auch hier gebe es deshalb keine Unfälle. Medizinische Luftfahrtexperten halten die  Tauglichkeitsuntersuchungen nach deutschem Muster ohnehin für unbrauchbar, um Aussagen  über die gesundheitliche Zukunft der Piloten zu treffen.  Deshalb werden die Bemühungen  in Deutschland auch von der medizinischen Kommission der FAI (CIMP) unterstützt.

In jedem Fall besteht Einigkeit darüber, dass auch für UL-Piloten künftig das vereinfachte Medical für LAPL-Piloten ausreichen soll.

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