Mit dieser Musterzulassung der VL3 Evolution kommt wieder Bewegung in die Zulassungen der neuen 600-Kilogramm-ULs. Auf der AERO im April hatte die Pipistrel Virus SW 600 D als erstes deutsches Ultraleichtflugzeug mit erhöhter Abflugmasse die Zulassungsurkunde durch den DULV erhalten.
Der tschechische Composite-Tiefdecker hat je nach Ausstattung ein Leergewicht bis maximal 380 Kilogramm, schreibt der DAeC als zulassende Stelle. Die maximal zulässige Abflugmasse beträgt jetzt gemäß der neuen Bauvorschriften 600 Kilogramm. Der Musterbetreuer, die JMB Aircraft Germany GmbH mit Sitz in Bautzen, wirbt mit 315 km/h Höchstgeschwindigkeit und 2300 Kilometern Reichweite.
„Wir sind dankbar und stolz, dass die VL3 Evolution die erste in Deutschland beim DAeC veröffentlichte Musterzulassung erhalten hat“, sagt Lisa Zosel von JMB Aircraft. „Es liegen viele Monate Arbeit hinter uns, dem Hersteller sowie allen, die hierbei mitgewirkt haben – jede einzelne Minute hat sich gelohnt.“ Alle VL3 ab Baunummer 100, die von JMB Aircraft produziert wurden, können auf 600 Kilogramm aufgelastet werden.

In seiner Pressemitteilung zieht der DAeC Bilanz:
„Der Weg zur 600-Kilogramm-Klasse war lang und mühsam. Die deutschen Luftsportverbände und Europe Air Sports hatten sich seit Jahren für Anhebung des maximalen Abfluggewichts auf 600-Kilogramm beharrlich engagiert.
Im September 2018 hatten dann das Europäische Parlament und der Rat den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, die Konstruktion, Produktion, Wartung und den Betrieb bestimmter Luftfahrzeugkategorien von den Bestimmungen der europäischen Verordnung auszunehmen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte daraufhin der EU-Kommission und der EASA mitgeteilt, dass sie von dieser OPT-Out-Regelung für Ultraleichtflugzeuge und Ultraleichthubschrauber Gebrauch machen werden.
Am 15. Januar dieses Jahres veröffentlichte das Luftfahrt-Bundesamt die neuen Bauvorschriften für 600 kg-Ultraleichtflieger und Ultraleicht-Tragschrauber in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL), die für Ultraleichte Hubschrauber am 28. Februar. Die Vorschriften zur Lärmmessung erschienen am 13. Juni 2019 in den NfL“
Das Kennblatt steht hier zum Download bereit.