Warum sie für die ZÜP plädieren

Zuverlässigkeitsüberprüfung
Warum sie für die ZÜP plädieren

Zuletzt aktualisiert am 14.11.2018
Warum sie für die ZÜP plädieren

ZÜP erneut bestätigt

Jüngst hat der aerokurier berichtet, dass sich der Innenausschuss des Bundestages erneut gegen eine Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz für Privatpiloten ausgesprochen hat. Eine Diskussion der von der FDP-Fraktion vorgebrachten Argumente gegen die ZÜP fand nicht statt. Die Reaktionen der Piloten auf Facebook auf unseren Bericht zeugen von massivem Unverständnis für die Entscheidung. Um die Hintergründe zu beleuchten, hat der aerokurier daraufhin alle Mitglieder des Innenausschusses, die nicht der FDP angehören, angeschrieben und gefragt, warum sie gegen eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes gestimmt haben.

Der Wortlaut unserer Anfrage:

Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr X,

mit Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Innenausschuss des Bundestages bei seiner Sitzung in der vergangenen Woche erneut beschlossen hat, an der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz für Privatpiloten (ZÜP) festzuhalten. Dies überrascht aus dem Grund, weil der Bundestag bereits 2016 empfohlen hat, die Regelung mangels Wirkung zu streichen. Den Wortlaut der Empfehlung führe ich hier zu Ihrer Erinnerung noch einmal an:

§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LuftSiG sollte gestrichen werden, da eine Überprüfung der deutschen Lizenzinhaber nach dem deutschen LuftSiG keinen Sicherheitsgewinn bringt. Zudem verletzt die nur national bestehende Überprüfungspflicht für alle Piloten der einbezogenen Luftfahrzeuge spätestens seit der Einführung der europäischen Luftfahrerlizenz (EU-FCL) den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (jetzt erstmals in § 4 LuftSiG formuliert), da es sich nach hiesiger Auffassung um eine ungeeignete Maßnahme handelt, die nur bei Inhabern und Bewerbern einer bei deutschen Luftfahrtbehörden geführten Pilotenlizenz Wirkung entfalten kann. Da es aber möglich ist, die Lizenz in jedem Land der EU mit EU-weiter Gültigkeit zu erwerben und kein anderer EU-Staat die Piloten-Überprüfung in dieser weitgehenden Form kennt, kann die Überprüfung leicht umgangen werden. Zudem hat die Kommission aus diesen Gründen und da es zu der nationalen Überprüfungspflicht keine Entsprechung in der Durchführungsverordnung(EU) 2015/1998 gibt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland angeregt. Das Vertragsverletzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Weiterhin ist hinlänglich bekannt, dass die EU in der Causa ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat, weil dieses Gesetz nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

Für mich stellen sich an Sie als Innenpolitiker folgende Fragen:

1) Warum halten Sie trotz der oben genannten Punkte an der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten fest? War das Ihre Entscheidung aus freien Stücken nach Auseinandersetzung mit der Materie oder gab es Fraktionsorder, so abzustimmen?

2) Warum kommen Sie zu einer grundsätzlich anderen Auffassung als der Bundesrat? Was bewirkt die ZÜP ihrer Meinung nach, was nicht mit anderen Regelungen zu lösen wäre?

3) Warum gab es im Innenausschuss keine Debatte über die von der FDP-Fraktion eingereichten Punkte, die für eine Abschaffung der ZÜP sprechen?

4) Warum stellt der Gesetzgeber mit der Regelung die kleine Gruppe der Privatpiloten unter Generalverdacht, obwohl es selbst vor Einführung des LuftSiG 2001 zu keinen kritischen Vorfällen mit Freizeitpiloten gekommen ist? (Anmerkung: Der Motorsegler-Irrflug über Frankfurt/Main 2003 wurde von einem geistig verwirrten Piloten verantwortet, den man mit der ZÜP nicht herausfiltern kann. Siehe Germanwings-Absturz!)

5) Ist Ihnen bewusst, dass es bis heute laut der Aircraft Owners and Pilot Association keine definierten Gründe für die Verweigerung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gibt, sondern die Behörden diesbezüglich weitgehende Deutungshoheit haben? Wie ist dieser zusätzliche Missstand zu rechtfertigen?

6) Wie bewerten Sie persönlich die Problematik der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Kontext der angesprochenen Gründe, die dagegen sprechen?

7) Warum fordern Sie nicht in gleicher Konsequenz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Auto- und Lkw-Fahrer? Mit Pkw und Lkw sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Angriffe auf Menschen erfolgt, Stichwort Berliner Weihnachtsmarkt.


Ich bitte Sie um eine zeitnahe Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Reinhold, Redaktionsleiter aerokurier

Auf den folgenden Seiten veröffentlichen wir fortlaufend die Antworten der Politiker in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Kontra ZÜP: Christoph de Vries, CDU

Sehr geehrter Herr Reinhold, herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Sehr gern beantworte ich Ihre Fragen als für Luftsicherheit zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, die Sie ebenfalls angeschrieben haben.

Zu 1.     Warum halten Sie trotz der oben genannten Punkte an der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten fest? War das Ihre Entscheidung aus freien Stücken nach Auseinandersetzung mit der Materie oder gab es Fraktionsorder, so abzustimmen?

Zu 2.      Warum kommen Sie zu einer grundsätzlich anderen Auffassung als der Bundesrat? Was bewirkt die ZÜP ihrer Meinung nach, was nicht mit anderen Regelungen zu lösen wäre?


Ich halte eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten weiterhin grundsätzlich für notwendig und richtig. Diese Auffassung entspricht auch der Risikoabschätzung des Bundesinnenministeriums.
Der Luftverkehr ist ein besonders sicherheitssensibler Bereich. Anschläge, auch mit kleineren Privatflugzeugen, sind deshalb in besonderem Maße dazu geeignet, schwerwiegende und besonders schockierende Szenarien auszulösen. Auch ein Privatflugzeug kann erheblichen Schaden für Leib und Leben anrichten, dies kann zum Beispiel durch einen Flug in eine Menschenmenge oder eine bewusste Kollision mit einem Passagierflugzeug geschehen. Es ist davon auszugehen, dass auch heute noch alle Bereiche des Luftverkehrs in einem besonderen Fokus von potentiellen Terroristen stehen, wie Anschläge und Anschlagsversuche der letzten Jahre gezeigt haben.
Die ZÜP kann hier weitere Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll ergänzen und Täter abschrecken.
Weiterhin haben Privatpiloten Zugang zum Sicherheitsbereich von Flughäfen. Wie alle Personen, die diese Bereiche betreten, müssen sie sich meines Erachtens schon wegen der Gleichbehandlung einer ZÜP unterziehen. Es wäre aus meiner Sicht nicht vermittelbar, dass Service- und Dienstleistungspersonal im Sicherheitsbereich eines Flughafens sich einer Überprüfung unterziehen muss, Privatpiloten jedoch nicht.

In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung bereits 2016 zu dem von Ihnen  genannten Vorschlag des Bundesrates eindeutig in geäußert (Bundestagsdrucksache 18/9833):

"Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Es ist zutreffend, dass die EU-Kommission in dieser Frage ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat sorgfältig geprüft, ob der begründeten Stellungnahme der Kommission durch Änderungen des Bundesrechts, insbesondere des Luftsicherheitsgesetzes und des Luftverkehrsgesetzes, nachgekommen werden kann.
Diese Prüfung ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Bundesregierung das geltende Erfordernis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten (§ 4 Absatz 1 Nummer 3 des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Luftsicherheitsgesetzes) während der derzeit erhöhten abstrakten Gefahr eines terroristischen Anschlags aus Sicherheitsgründen nicht lockern sollte.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten kann wirksam verhindern, dass bekannte terroristische Gefährder in Deutschland eine Pilotenausbildung durchlaufen und Flugfähigkeiten erlangen, die sie anschließend zur Begehung eines Anschlags missbrauchen könnten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gefahr, die von Terror-Organisationen wie beispielsweise dem sogenannten "Islamischen Staat (IS)" ausgeht, erscheint es durchaus möglich, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in Deutschland ansässige Unterstützer von einer möglicherweise angestrebten Pilotenausbildung abhält. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht in all jenen Mitgliedstaaten eine Sicherheitslücke, die für Privatpiloten oder bestimmte Teile ihrer Privatpiloten keinerlei Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen. Die Bundesregierung hat daher gegenüber der EU-Kommission angeregt zu prüfen, wie diese Sicherheitslücke durch entsprechende Änderungen des maßgeblichen EU-Rechts geschlossen werden könnte."


Ich halte diese Auffassung nach wie vor für stichhaltig. In Bezug auf das anhängige Vertragsverletzungsverfahren stehen Bundesinnenministerium und EU-Kommission deshalb im regelmäßigen Austausch, um eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl den deutschen Sicherheitsinteressen als auch der EU-rechtlichen Bewertung der Kommission Rechnung trägt.

Zu 3.  Warum gab es im Innenausschuss keine Debatte über die von der FDP-Fraktion eingereichten Punkte, die für eine Abschaffung der ZÜP sprechen?

Der von Ihnen angesprochene Antrag der FDP war auf der Tagesordnung in der letzten Sitzung des Innenausschuss.
Eine Aussprache fand dort gemäß einvernehmlicher Absprache der Obleute aller Fraktionen nicht statt, was bei vielen Tagesordnungspunkten üblich ist, so dass direkt abgestimmt wurde.

Zu 4. Warum stellt der Gesetzgeber mit der Regelung die kleine Gruppe der Privatpiloten unter Generalverdacht, obwohl es selbst vor Einführung des LuftSiG 2001 zu keinen kritischen Vorfällen mit Freizeitpiloten gekommen ist? (Anmerkung: Der Motorsegler-Irrflug über Frankfurt/Main 2003 wurde von einem geistig verwirrten Piloten verantwortet, den man mit der ZÜP nicht herausfiltern kann. Siehe Germanwings-Absturz!)

Es geht dabei nicht darum, eine kleine Gruppe unter Generalverdacht zu stellen, sondern es geht um die Schaffung von größtmöglicher Sicherheit im Luftverkehr, die ich als Innenpolitiker zu vertreten habe. Hier geht es um Verhältnismäßigkeit und diese ist aus meiner Sicht gewahrt, da Privatpiloten Zugang zu Sicherheitsbereichen im Luftverkehr erhalten und selbst Flugzeuge steuern dürfen.
Diese Auffassung teilt im Übrigen auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft BDL.

Zu 5. Ist Ihnen bewusst, dass es bis heute laut der Aircraft Owners and Pilot Association keine definierten Gründe für die Verweigerung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gibt, sondern die Behörden diesbezüglich weitgehende Deutungshoheit haben? Wie ist dieser zusätzliche Missstand zu rechtfertigen?

Ob und inwieweit es Verbesserungspotenziale bei der Durchführung der ZÜP gibt, kann ich an dieser Stelle nicht überprüfen. Ich gehe davon aus, dass es entsprechende Vorgaben gibt. Grundsätzlich gilt, dass Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen sich in besonders sicherheitssensiblen Bereichen als Bestandteile von Sicherheitskonzepten bewährt haben.

Zu 6. Wie bewerten Sie persönlich die Problematik der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Kontext der angesprochenen Gründe, die dagegen sprechen?

Siehe oben

Zu 7. Warum fordern Sie nicht in gleicher Konsequenz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Auto- und Lkw-Fahrer? Mit Pkw und Lkw sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Angriffe auf Menschen erfolgt, Stichwort Berliner Weihnachtsmarkt.

Ich habe dargelegt, dass es sich im Luftverkehr um einen besonders sicherheitssensiblen Bereich handelt, der in einem besonderen Fokus des internationalen Terrorismus steht. Die möglichen Schadensszenarien und die spektakulären Bilder machen einen Anschlag unter Beteiligung von Flugzeugen für Attentäter besonders "attraktiv". Selbstverständlich können PKW und LKW auch für Anschläge genutzt werden. Hier ist allerdings eine ZÜP nicht verhältnismäßig, auch schon deshalb nicht, weil der Zugang zu einem PKW oder LKW durch Nichtbestehen einer ZÜP nicht wirksam reglementiert werden kann.

Gestatten Sie mir zum Schluss eine Anmerkung. Alle Menschen in Deutschland müssen sich seit den Anschlägen vom 11. September 2001 und den darauffolgenden Anschlägen auch in Deutschland mit  den Folgen erschreckender Bedrohungsszenarien und folgend zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen auseinandersetzen. Dies reicht von den immer schärferen Kontrollen von Flugpassagieren, über Kontrollen von Konzertbesuchern bis hin zu Betonpollern an Weihnachtsmärkten. Auch Sicherheitsüberprüfungen für Flughafenmitarbeiter und die ZÜP von Privatpiloten dienen allein der Sicherheit. Die Kosten und der Aufwand sind für mich angesichts der Bedrohungslage verhältnismäßig. Ein Eingehen auf die Forderungen des FDP-Antrags würde uns vom Bürger zu Recht als "Lobby-Politik" ausgelegt.

Vor dem Hintergrund meiner Erklärungen bitte ich um Verständnis, dass unsere Fraktion den Antrag im Ausschuss abgelehnt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries

Kontra ZÜP: Dr. Christian Wirth, AFD

Sehr geehrter Herr Reinhold,

Die Problematik der ZÜP war für mich neu als ich als Berichterstatter benannt wurde. Aus diesem Grund fand, neben eigenen Recherchen zu den Pro- und Contra-Argumenten, eine enge Abstimmung mit dem mitberatenden Arbeitskreis Verkehr statt, wo entsprechende Expertise vorhanden war. Die Zuverlässigkeitsprüfung für Piloten halte ich weiterhin grundsätzlich für sinnvoll. Das heißt aber nicht, dass sie nicht verbesserungswürdig ist. In der Tat ist es zum Beispiel wünschenswert, dass die Gründe für eine Bewertung als "unzuverlässig" konkreter definiert werden.

Ich sehe allerdings keinen Generalverdacht. Für viele Berufe ist es ebenfalls nötig Dinge wie ein Führungszeugnis vorzulegen oder anderweitig auf Zuverlässigkeit geprüft zu werden. Statt eines Generalverdachts geht es hier schlichtweg um Vorsicht. Auch von Kleinflugzeugen kann, zum Beispiel durch eine entsprechende Beladung oder den Umbau zu einem Sprühflugzeug, Gefahr ausgehen. Auch lernten die Attentäter des 11. Septembers das Fliegen nicht auf den Modellen, die sie später für ihre Anschläge nutzten. Es geht also durchaus eine Gefahr von Kleinflugzeugen aus, wenn sie auch gering ist. Die Tatsache, dass bisher nichts passiert ist, darf kein Argument für mangelnde Vorsicht sein. Der Vergleich mit dem PKW- oder LKW-Führerschein ist in diesem Fall nicht ganz korrekt, da man diesen in der Regel zwingend für das alltägliche (Berufs-)Leben benötigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christian Wirth

Kontra ZÜP: Susanne Mittag, SPD

Sehr geehrter Herr Reinhold,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie an mehrere Abgeordnete meiner Fraktion gesandt haben. Als zuständige Berichterstatterin übernehme ich die Beantwortung.

Sie berichten über Ihr Erstaunen, dass der Innenausschuss weiterhin für die Beibehaltung gestimmt hat, obwohl es 2016 eine andere Empfehlung gab. Ihr Erstaunen kann ich nicht recht nachvollziehen, da die Empfehlung eben nicht vom Bundestag, sondern vom Bundesrat kam. Diese haben wir damals zur Kenntnis genommen und uns dennoch für eine Sicherheitsüberprüfung entschieden.
Wir sind in der Koalition der Meinung, dass die ZÜP notwendig ist, um einen besseren Schutz der allgemeinen Luftfahrt auch auf Kleinflughäfen zu gewährleisten.
Natürlich ist uns bekannt, dass das Vertragsverletzungsverfahren in diesem Bereich immer noch anhängig ist. Genauso wie die Diskussion mit der Europäischen Kommission, die die Bundesregierung in unserem Sinne führt, die ZÜP europaweit einzuführen.
 
Zu der Behandlung des FDP-Antrages im Innenausschuss kann ich nur sagen, dass die FDP selbst darauf verzichtet hat über den Antrag zu debattieren und der Antrag ohne Debatte zur Abstimmung gestellt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Mittag, MdB

Kontra ZÜP: Dr. Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reinhold,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Zusendung Ihrer Fragen. Frau Mihalic MdB hat Ihre Fragen wie folgt beantwortet:

zu 1) Warum halten Sie trotz der oben genannten Punkte an der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten fest? War das Ihre Entscheidung aus freien Stücken nach Auseinandersetzung mit der Materie oder gab es Fraktionsorder, so abzustimmen?

Flughäfen sind aus verschiedenen Gründen Orte, die als besonders sicherheitsrelevant eingestuft werden. Insbesondere hinsichtlich terroristischer Anschlagspläne bestehen in Bezug auf Flugzeuge und Flughäfen besondere Gefahren. Sicherheitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz haben daher grundsätzlich einen sachlichen Grund. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung müssen jedoch die rechtsstaatlichen Verfahrensrechte der Betroffenen gestärkt werden. Dazu gehören ein weniger eingeschränktes Anhörungsrecht, größere Transparenz der Verfahren und daraus folgend eine mögliche Anfechtung der Entscheidungen vor Gericht. Der Antrag der FDP verhielt sich zu keinem der vorgenannten Erwägungen und war daher für mich nicht überzeugend.

2) Warum kommen Sie zu einer grundsätzlich anderen Auffassung als der Bundesrat? Was bewirkt die ZÜP ihrer Meinung nach, was nicht mit anderen Regelungen zu lösen wäre?

Andere Regelungen wurden durch den in der letzten Sitzung des Innenausschusses abgestimmten Antrag der FDP weder angesprochen noch vorgeschlagen. Wie bereits oben dargestellt, sind die Regelungen in Bezug auf Sicherheitsüberprüfungen aber in der Tat reformbedürftig. Darüber hinaus wäre wünschenswert gewesen, wenn sich der Antrag der FDP auch mit der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates auseinandergesetzt hätte. Es ist absolut richtig, dass Sicherheitsgesetze regelmäßig auf den Prüfstand gestellt gehören. Zu einer solchen Evaluation gehört aber immer auch eine Gefahrenanalyse. Ohne diese Gegenprobe verfängt auch das Argument geringerer Standards in anderen europäischen Staaten nicht. 

3) Warum gab es im Innenausschuss keine Debatte über die von der FDP-Fraktion eingereichten Punkte, die für eine Abschaffung der ZÜP sprechen?

Die Ausschussmehrheit, also CDU/CSU und SPD, hat letztlich die Hoheit über die Tagesordnung. Leider kommt es daher immer wieder vor, dass Punkte der Opposition im Ausschuss nicht debattiert werden können.


4) Warum stellt der Gesetzgeber mit der Regelung die kleine Gruppe der Privatpiloten unter Generalverdacht, obwohl es selbst vor Einführung des LuftSiG 2001 zu keinen kritischen Vorfällen mit Freizeitpiloten gekommen ist? (Anmerkung: Der Motorsegler-Irrflug über Frankfurt/Main 2003 wurde von einem geistig verwirrten Piloten verantwortet, den man mit der ZÜP nicht herausfiltern kann. Siehe Germanwings-Absturz!)

Die Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz ist ja gerade eine, die nicht durch einen Verdacht veranlasst ist. Darüber hinaus finde ich das Argument, ein Gesetz oder eine Dienstanweisung drücke einen Generalverdacht aus, selten überzeugend. Wir setzen uns beispielsweise für eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten ein. Da heißt es auch oft, dass sei ein Generalverdacht. Dabei geht es nur darum die Voraussetzungen für normale Verwaltungsverfahren zu schaffen, damit im Fall der Fälle später überprüft werden kann, ob eine Maßnahme rechtmäßig war.


5) Ist Ihnen bewusst, dass es bis heute laut der Aircraft Owners and Pilot Association keine definierten Gründe für die Verweigerung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gibt, sondern die Behörden diesbezüglich weitgehende Deutungshoheit haben? Wie ist dieser zusätzliche Missstand zu rechtfertigen?

Wie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen geändert werden sollte, habe ich bereits oben dargestellt. Das Anhörungsrecht muss verbessert werden und wir brauchen mehr Transparenz. Vor allem aber muss die Entscheidung vor Gericht in einem geeigneten Verfahren angefochten werden können.

6) Wie bewerten Sie persönlich die Problematik der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Kontext der angesprochenen Gründe, die dagegen sprechen?

Wie bereits oben dargestellt, gehört das Gesetz auf den Prüfstand. Zu einer solchen Evaluation gehört immer auch eine Gefahrenanalyse. Sollte die FDP einen Vorstoß in dieser Richtung machen, würde ich das begrüßen.

7) Warum fordern Sie nicht in gleicher Konsequenz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Auto- und Lkw-Fahrer? Mit Pkw und Lkw sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Angriffe auf Menschen erfolgt, Stichwort Berliner Weihnachtsmarkt.

Flughäfen sind aus verschiedenen Gründen Orte, die als besonders sicherheitsrelevant eingestuft werden. Hinsichtlich terroristischer Anschlagspläne bestehen in Bezug auf Flugzeuge und Flughäfen besondere Gefahren. Die Möglichkeit beispielsweise, ein Flugzeug über einem Chemiewerk oder Atomkraftwerk zum Absturz zu bringen, sind durch die Möglichkeiten des Fliegens bedingt. Hinzukommt die Gefährdung der Personen an Bord des Flugzeuges. Mit Bezug auf terroristische Taten ist außerdem relevant, dass Flughäfen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irene Mihalic

Mit freundlichen Grüßen