LBA-Versagen: Referat L6 und seine Opfer

LBA-Versagen
Referat L6 und seine Opfer

Exklusiv
ArtikeldatumVeröffentlicht am 07.01.2026
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Referat L6 und seine Opfer
Foto: Lars Reinhold

Die weitgehende Dysfunktionalität des Referats L6 im Luftfahrt-Bundesamt, das in bestimmten medizinischen Fällen über die Flugtauglichkeit von Luftfahrtpersonal entscheidet, ist in den letzten Jahren vielfach medial kritisiert worden. Mit dem Ausstieg von LBA-Juristin Nina Coppik und ihrer öffentlichen Kritik an der Bundesoberbehörde und insbesondere an L6 ist das Thema erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Die Aussagen Coppiks ergeben in Verbindung mit dem vom aerokurier in der Dezemberausgabe in Auszügen veröffentlichten, bislang unter Verschluss gehaltenen Auditbericht der EASA das Bild einer Behörde im Chaos, über die die Behördenleitung und das Bundesverkehrsministerium die Kontrolle verloren zu haben scheinen.

Die Tragik des Falls liegt vor allem in den vielen betroffenen Piloten. Hatte sich das LBA anfangs noch mit der dreisten Lüge herauszureden versucht, es ginge bei Coppiks Kritik nur um insgesamt sechs Fälle, brachten zwei kurz darauf von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und vom aerokurier organisierte Umfragen insgesamt hunderte Vorgänge ans Tageslicht, in denen Piloten in Konsultations- oder Verweisungsfällen mit falschen, mitunter rechtswidrigen Entscheidungen konfrontiert waren und/oder viele Monate auf Entscheidungen warten mussten oder noch immer warten.

Unser Fragebogen war vom 1. bis 31. Oktober 2025 online und wurde in dieser Zeit von 602 Pilotinnen und Piloten ausgefüllt, wobei alle Altersgruppen und auch alle Lizenzarten vom Segelflug bis zum ATPL vertreten waren. In 40 Prozent der Fälle gaben die Teilnehmer an, dass der Fall ihre berufliche Existenz gefährde. Dass etliche Piloten nicht bereit sind, zweifelhafte Entscheidungen zu akzeptieren, zeigen die Antworten auf die Frage nach den eingelegten Rechtsmitteln: Demnach wurden von den Teilnehmern der Umfrage 22 Untätigkeitsklagen gegen das LBA und vier Amtshaftungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt.

Erwartbar waren die Ergebnisse auf die Frage nach der Verfahrensdauer: Nur in knapp drei Prozent der Fälle dauerte es weniger als einen Monat, bis das LBA entschieden hatte. In knapp 14 Prozent waren es bis zu drei Monate, rund ein Viertel der Verfahren zog sich bis zu sechs Monate hin. Mit 27,5 Prozent dauerten die meisten Verfahren sechs bis zwölf Monate, und jeweils rund 15 Prozent der Verfahren liefen 12 bis 24 Monate oder länger als 24 Monate.

aerokurier

Bezüglich des Antwortverhaltens des LBA zeichnet die Umfrage ein düsteres Bild: Nur gut zehn Prozent der Piloten gaben an, überwiegend zeitnah vom LBA Antworten auf ihre Anfragen erhalten zu haben. Gut 22 Prozent bekamen mit Verzögerung Antworten, knapp 30 Prozent überwiegend nur nach Erinnerung. Knapp 40 Prozent hingegen erhielten gar keine Rückmeldung.

Ein positives Ergebnis zum Abschluss: Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer hat am Ende das gewünschte Medical bekommen, bei rund 37 Prozent läuft das Verfahren noch.

Aus dem Datensatz der Umfrage haben wir einige exemplarische Fälle ausgewählt und mit den Betroffenen gesprochen. Ihre Aussagen bestätigen das, was wir bereits publiziert haben: Im Referat L6 herrschen neben personellem Mangel auch medizinische und rechtliche Inkompetenz vor.

Heilung ist dem LBA egal, Teil 1

Name: Adrian
Alter: 27
Lizenzen: SPL, PPL, ATPL in Ausbildung
Verfahrensdauer: 4 Monate

Ich hatte im Alter von 15 Jahren das Hodgkin-Lymphom, eine bösartige Krebserkrankung des Lymphsystems. Die Chemotherapie wurde nach einem halben Jahr erfolgreich abgeschlossen. Wiederum ein halbes Jahr später erhielt ich mein Klasse-2-Medical mit TML-Auflage, mit dem ich zehn Jahre lang privat und ohne gesundheitliche Einschränkungen geflogen bin. Nach Studium und SPL habe ich die ATPL-Ausbildung begonnen und Theorie und beinahe die gesamte Praxis abgeschlossen. Mit dem Antrag auf das Klasse-1-Medical wurde eine Verweisung nötig, und das LBA verlangte von mir ein onkologisches, ein kardiologisches und ein neurologisches Gutachten bezüglich meiner damaligen Erkrankung, obwohl bei diesem Krankheitsbild die Regelnachsorge nach acht Jahren endet. Da ich als kerngesund galt, hat die Krankenkasse die vom LBA geforderten Untersuchungen natürlich nicht bezahlt, ich habe für Medical und Tests insgesamt rund 2500 Euro ausgeben müssen. Die Ärzte, bei denen ich die Untersuchungen absolviert habe, meinten, es sei zwar grundsätzlich sinnvoll, die vom LBA angemerkten potenziellen Risikofaktoren, die sich aus der Chemotherapie ergeben können, abprüfen zu lassen, wenn man fliegen will. Allerdings hätten sich diese Nebenwirkungen bereits sechs Monate nach der Therapie gezeigt und nicht zehn Jahre später. Das Schlimme an der Sache ist nicht nur, dass das alles so lange dauert, sondern auch, dass einem niemand vorher sagt, dass man im Konsultationsverfahren auch erstmal sein Medical der Klasse 2 verliert, also nicht mal mehr privat fliegen kann, und die Lizenzen anfangen zu bröckeln, weil man nicht mehr im Training bleiben kann. Beim Verweisungscafé der Vereinigung Cockpit im Dezember war ich überrascht, wie viele Betroffene daran teilgenommen haben. Da sieht man, welche Dimensionen die ganze Sache hat. Am Ende ist es für mich gut ausgegangen, kurz vor Weihnachten bekam ich ein Einschreiben vom LBA. Im Umschlag lag mein Klasse-1-Medical, und zwar ohne Auflagen.

privat

Heilung ist dem LBA egal, Teil 2


Name: Stefanie Brockelt
Alter: 54
Lizenzen: Segelflug, Ultraleichtflug, Motorflug
Verfahrensdauer: mehr als 5 Jahre

Vor fast zehn Jahren war ich an Leukämie erkrankt. Nach Abschluss der Behandlung wurde mir wieder ein Medical Klasse 2 ausgestellt, allerdings mit der Auflage TML und einer Laufzeit von jeweils nur sechs Monaten. Fünf Jahre nach der Leukämie galt ich für die Schulmedizin als vollständig geheilt und es fanden fortan auch keine Nachsorgeuntersuchungen mehr statt. Demzufolge ging ich auf meinen Fliegerarzt zu mit der Bitte, die Aufhebung der Auflage beim LBA zu beantragen. Das ist jetzt gut fünf Jahre her. Bereits damals zeigte er mir einen Stapel Papier – unbearbeitete Fälle bezüglich von ihm betreuter Piloten, viele davon ATPLler und wirtschaftlich auf das Medical angewiesen, die zur Entscheidung beim LBA lagen. Er meinte, es könnte dauern. Ein halbes Jahr nach dem Antrag ohne irgendeine Rückmeldung seitens der Behörde haben wir nachgefragt und bekamen eine Antwort, in der es hieß, der Fall werde bearbeitet, man bitte aber aufgrund von personellen Engpässen noch um etwas Geduld. Darüber hinaus wurden wir gebeten, von weiteren Anfragen abzusehen. Aus etwas Geduld wurden dann – bis jetzt – viereinhalb weitere Jahre. Jedes Mal, wenn ich daraufhin beim Fliegerarzt für die Wiederholungsuntersuchung war, war dessen Stapel an unbearbeiteten Fällen gewachsen. Ich für meinen Teil habe inzwischen resigniert. Normal ist ja ab 50 ein Untersuchungsintervall von einem Jahr, bei mir halt sechs Monate. Wegen den paar möglichen Flügen im Winter lasse ich es sein und fliege nur noch im Sommer, auch wenn das nicht gut für den Übungsstand ist. Auch meine PPL(A)-Lehrberechtigung habe ich deswegen aufgegeben. Am Anfang bin ich teils noch zweimal im Jahr zur Untersuchung gegangen, aber die Kosten dafür sind von 110 Euro vor fünf Jahren auf 180 Euro gestiegen. Aktuell denke ich darüber nach, nach Österreich zu transferieren, damit ich die Auflage doch noch ausgetragen bekomme. Sonstige Schritte wie eine Klage plane ich nicht, im Vergleich zu anderen Fällen ist es nur eine kleine Einschränkung.

privat

Expertengutachten vom LBA ignoriert

Name: Frank Meyer
Alter: 32
Lizenzen: keine
Verfahrensdauer: 1 Jahr

Ich hatte schon in meiner Kindheit den Wunsch, Pilot zu werden. So habe ich mich zuerst bei der Bundeswehr als Hubschrauberpilot beworben, dort die erste Runde des Assessment-Centers auch bestanden. Als es an die medizinische Untersuchung ging, wurde zufällig ein Kavernom am Hirnstamm gefunden, eine gutartige Gefäßmissbildung, die rund fünf Millimeter groß sein sollte. Damit war das Thema Fliegen bei der Bundeswehr durch, und ich habe eine Karriere bei der Berufsfeuerwehr eingeschlagen. Ganz wollte ich den Wunsch Fliegen aber nicht aufgeben und habe es noch einmal bei der Bundespolizei versucht. Vor dem Antrag auf das Class-1-Medical habe ich mich durchchecken lassen, war unter anderem bei Dr. Martin Trammer vom Flugmedizinischen Zentrum des DLR. Ein von ihm erbetenes zusätzliches Gutachten kam von Prof. Dr. Christian Elger, ein Spezialist in den Bereichen Neurologie und Epilepsie an der Beta Klinik Bonn. Er hat sich die Bilder noch einmal angeschaut und kam zu dem Schluss, dass das Kavernom allerhöchstens einen Millimeter groß sei. Außerdem sei es nur auf zwei Bildsequenzen überhaupt zu erkennen, daher habe der Befund keinerlei Krankheitswert. Also hat Dr. Trammer das Medical beantragt. Vom Luftfahrt-Bundesamt kam zunächst keine Rückmeldung, nach ein paar Monaten allerdings auf Nachfrage der Hinweis, dass es wegen Personalmangels noch dauere, bis über den Fall entschieden werde. Auf weitere Nachfrage kam irgendwann die Ablehnung des Medicals mit der Begründung, mit der Diagnose Kavernom könne keine Tauglichkeit gewährt werden. Und das, obwohl ein ausgewiesener Experte mich als kerngesund beurteilt hat. Als Beamter bei der Berufsfeuerwehr unterliege ich ohnehin regelmäßigen Checkups, also ist es mir völlig unverständlich, wie das LBA zu dieser Einschätzung kommen konnte. Meine Schwester und mein Schwager, die beide auch in der Fliegerei aktiv sind, haben mir jede Menge Gesetzestexte zugeschickt, aus denen hervorgeht, dass es bei der Tauglichkeit diesbezüglich Spielräume gibt, und auch mit Nina Coppik hatte ich schon Kontakt dazu. Allerdings habe ich meine Ambitionen erstmal zurückgestellt, denn ich glaube kaum, dass man als Privatperson eine Chance gegen das LBA hat, zumal der Klageweg ja ewig dauert, man aber im Leben weiterkommen will.

privat

Auflage, die technisch nicht möglich ist

Name: Christian Bischoff
Alter: 38
Lizenzen: PPL(H)-Schüler
Verfahrensdauer: 3 Jahre und 4 Monate

Ich hatte im August 2022 meine Erstuntersuchung für ein Klasse-1-Medical, um eine Ausbildung zur CPL(H) anzufangen. Aufgrund meiner Unterschenkelprothese war eine Verweisung ans LBA notwendig. Ich habe natürlich schon vorher den Fliegerarzt gefragt, ob es mit der Einschränkung überhaupt möglich ist, eine Tauglichkeit zu erhalten. Die Antwort lautete, dass man mir die nicht absprechen könne, wenn die Bedienung der Steuerung normal möglich ist. Ein Checkflug mit dem Ausbildungsleiter meiner avisierten Flugschule bestätigte mir, dass ich die Pedalerie problemlos bedienen konnte. Bei der Untersuchung sagte mir der Fliegerarzt, es könnte wegen der Verweisung vier bis sechs Wochen dauern, bis vom LBA eine Rückmeldung kommt. Da hab ich ein bisschen in mich reingelacht, denn ich hatte ja schon gehört, was im LBA bezüglich Tauglichkeit so abgeht. Das LBA forderte nun einen Flug mit einem Gutachter des DLR. Dieser fand am 26. Juli 2023 statt, also knapp ein Jahr nach meinem Antrag. Bei dem Gutachter handelte es sich um einen Orthopäden der Bundeswehr, der mich komplett durchcheckte und auch Dinge wie Oberschenkellänge, Beckenschiefstand etc. kon-trollierte. Der Termin verlief positiv. Seine Aussage war sinngemäß: "Eurofighter und Tiger könntest du nicht fliegen, aber eine EC135, NH-90 etc., das geht." Seine Empfehlung lautete dann dementsprechend: tauglich Klasse 1 mit den Einschränkungen APL (valid only with approved prosthesis) und OAL (restricted to demonstrated aircraft type). Letztere wurde ausgesprochen, damit ich, sollte ich doch Eurofighter oder Tiger fliegen wollen, die Eignung entsprechend auf dem jeweiligen Muster zusätzlich nachweisen müsste, weil die konstruktiv bedingt sehr enge Fußräume haben. Damit war alles vom LBA Geforderte positiv erbracht. Das LBA hat das aber abgelehnt und mich im März 2024 für die Klasse 1 untauglich geschrieben. Stattdessen bekam ich ein Medical der Klasse 2 mit Auflagen. Eine davon, AHL, sprich: Flug nur mit zugelassener Handsteuerung, ist im Hubschrauber technisch und betrieblich gar nicht umsetzbar! Der Fliegerarzt konnte es nicht fassen. Daraufhin ging ich ins Widerspruchsverfahren, woraufhin das LBA den Fall in den Fliegerärztlichen Ausschuss zur Prüfung gab. Im März 2025 bekam ich die Mitteilung, dass der Fall geprüft wurde, der Bescheid aber bestehen bleibt. Das Kuriose: 2024 hatte ich bereits die PPL(H)-Ausbildung begonnen und bis dato rund 100 Stunden geflogen – völlig problemlos und ohne Umbauten. Allerdings: Soloflüge waren aufgrund der Auflage AHL nicht möglich, wie auch, das lässt sich ja nicht einbauen. Also habe ich via Anwalt erneut Widerspruch eingelegt und erklärt, dass die AHL-Auflage nicht umsetzbar ist. Zunächst, man mag es kaum glauben, hatte das LBA ein Einsehen und stellte die Forderung, dass ich einen erneuten Überprüfungsflug, dieses Mal mit einem LBA-Sachverständigen, absolvieren sollte und die Auflage dann gestrichen werden könnte. Der Testflug war natürlich positiv, der Sachverständige konnte keinerlei Einschränkungen feststellen. Es hätte dann lediglich die Auflage gegeben, dass ich für jedes neue Muster einen Testflug mit Gutachter hätte machen müssen – so weit verständlich. Dann plötzlich die Rolle rückwärts seitens LBA: AHL blieb bestehen. Nun liegt mein Fall als einer der sechs angesprochenen Vorgänge beim Bundesministerium zur Überprüfung. Meinen Widerspruch habe ich in der Zwischenzeit zurückgenommen, um ausflaggen zu können und alles über die Austro Control neu beurteilen zu lassen. In diesem Zuge bekam ich vom LBA die Aufforderung, Befunde von Untersuchungen nachzureichen, allerdings zu Terminen, an denen gar keine Untersuchungen stattgefunden hatten. Das musste dann auch erstmal korrigiert werden. Jetzt liegt der Fall final beim L6 zur Freigabe. Die gesamte Prozedur dauert nun 3 Jahre und 4 Monate.

privat

30 Jahre sind keine Zeit

Name: Andrea Filkins
Alter: 44
Lizenzen: Ultraleichtflug
Verfahrensdauer: 9 Monate

Ich bin seit einigen Jahren in der Ultraleichtfliegerei aktiv. Dieses Jahr stand die zweite Verlängerungsuntersuchung für das Medical an. Allerdings hat mir der Fliegerarzt mitgeteilt, dass das LBA vorab eine Kontaktaufnahme verlangt. Dabei hat sich herausgestellt, dass ich ein ausführliches psychologisches Gutachten vorlegen soll, weil ich mit 15, also vor knapp 30 Jahren, einen Suizidversuch unternommen habe. Bei meiner Erstuntersuchung 2015 habe ich im Mental-Health-Fragebogen bei der Frage "Haben Sie jemals einen Suizidversuch unternommen" wahrheitsgemäß mit "ja" geantwortet. Ich bin davon ausgegangen, dass das viel zu lange her ist, um noch irgendwie von Relevanz zu sein. Mein damaliger Fliegerarzt Dr. Wiesholler hat im Rahmen dieser Untersuchung von mir ein psychologisches Gutachten verlangt, um zu klären, ob in Bezug auf mein Handeln in meiner Jugend noch irgendeine Gefahr besteht. Dabei wurde festgestellt, dass keine Suizidabsichten absehbar sind. Das Gutachten habe ich dem Fliegerarzt vorgelegt und bekam daraufhin mein Medical mit der Auflage, dass es jährlich zu wiederholen ist, auch wenn das bezüglich meines Alters noch gar nicht notwendig gewesen wäre. Bei der ersten Wiederholungsuntersuchung wollte er erneut ein vollständiges Gutachten haben, was erneut rund 600 Euro zusätzlich zur Medical-Untersuchung gekostet hat. Später hat man Dr. Wiesholler seine Fliegerarztzulassung entzogen, sodass ich 2025 zu einem anderen Arzt gehen musste, um das Medical zu verlängern. Jetzt ging plötzlich nichts mehr, ohne dass das LBA erneut ein volles psychologisches Gutachten bekommt. Das sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, denn es ist nichts vorgefallen, was die beiden bisherigen Gutachten infrage stellt. Ich habe den Eindruck, dass derjenige, der beim Mental-Health-Fragebogen ehrlich ist, der Dumme ist. Die Psychologen haben Besseres zu tun, und ich gebe mein Geld auch gerne sinnvoller aus. Vom LBA gab es bisher keinerlei transparente Begründung zum Vorgehen. Ich werde mein Medical wohl nicht erneuern und wollte eigentlich mit dem Fliegen aufhören, aber einer meiner Fluglehrer hat mich motiviert, wenigstens die Lizenz zu erhalten. Aber ich werde in jedem Fall mit meinem Anwalt rechtliche Schritte klären, denn unter diesen Voraussetzungen hätte man mich die Ausbildung erst gar nicht anfangen lassen dürfen. Das war nicht transparent.

privat

Ein Fall, der gar keiner ist

Name: Ralph Stocker
Alter: 46
Lizenzen: PPL(A), ATPL-Schüler
Verfahrensdauer: mehr als 2 Jahre

Ich hatte mit dem Referat L6 zu tun, weil ich meine PPL(A) nach Schweden transferieren wollte, da hier mein Lebensmittelpunkt ist. Gleich vorab: Die Behördenkontakte sind in Schweden deutlich angenehmer, einfacher, schneller und unkomplizierter. Man hat den Eindruck, die Mitarbeiter wollen einem wirklich helfen. Der Prozess der Migration dauerte mehr als zwei Jahre. Am 6. November 2023 habe ich den entsprechenden Antrag gestellt. Das LBA hat immer wieder Unterlagen nachgefordert, die einst der Landesluftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vorlagen, da die für die Erstausstellung der Lizenz verantwortlich war. Erschwerend kam hinzu, dass mein damaliger Fliegerarzt aufgehört hatte zu praktizieren, weswegen manche Unterlagen gar nicht mehr verfügbar waren. Ich hatte zwischenzeitlich ein neues Klasse-2-Medical in Schweden erhalten, aber das LBA pochte für die Lizenzmigration auf Unterlagen, die hier gar nicht existieren, beispielsweise die initiale augenärztliche Untersuchung, einen so genannten Stop-Bang-Test zum Ausschluss einer Schlafapnoe sowie den psychologischen LBA-Fragebogen. Kein Arzt hierzulande kann solche Unterlagen unterzeichnen, die Schlafapnoe wird beispielsweise im schwedischen Standard-Untersuchungsbogen der Flugmediziner mit abgefragt. Fürs LBA hätte ich hier in eine Schlafklinik gemusst, um eine Bestätigung zu bekommen, dass ich kein Risiko diesbezüglich habe – völlig absurd! Was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, dass das LBA alles Mögliche haben wollte, anstatt es der schwedischen Behörde zu überlassen, welche Dokumente sie für eine Neuausstellung eines Medicals und einer Lizenz für erforderlich hält. Anstatt den ganzen Aufwand den Schweden zu überlassen, klammerte sich das LBA an meinen Fall. Immerhin: Am 10. November 2025 bekam ich von der schwedischen Luftfahrbehörde die Info, dass alle Dokumente für die Lizenztransfer vorliegen. Damit bin ich endlich raus aus dem Wahnsinn.

privat

Massiver wirtschaftlicher Schaden

Name: Martina*
Alter: 50
Lizenzen: ATPL
Verfahrensdauer: 3 Monate

Nach einer vollständig therapierten Erkrankung wurde bei meiner Medical-Untersuchung eine Verweisung ans LBA notwendig, wenngleich ich aus Sicht des Fliegerarztes meine Tauglichkeit Klasse 1 erhalten konnte. Bis das LBA das Medical ausstellte, dauerte es drei Monate, auch, weil Gutachten nachgefordert wurden in Bereichen, in denen ausreichende Befunde vorlagen. Zudem werden jährliche Kontrolltermine bei Fachärzten gefordert, die aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind und mithin das Gesundheitssystem unnötig belasten. Es ist nicht allein die nicht akzeptable Länge der Bearbeitung – man gilt in dieser Zeit nicht mehr als arbeitsunfähig, das heißt, Krankentagegeld oder Lohnfortzahlung greifen nicht mehr –, sondern auch die völlige Intransparenz. In dieser Zeit gab es keine Möglichkeit, die Behörde zu erreichen oder Informationen über den Bearbeitungsstand zu bekommen. Man ist dem Referat L6 komplett ausgeliefert und die berufliche Existenz bedroht. Ich kenne einige Kollegen, die zu Austro Control gewechselt sind, um sich dieser Willkür zu entziehen. Alles in allem eine völlig inakzeptable Situation, die für Berufspiloten existenzgefährdend ist. Der Schaden belief sich bei mir auf drei Monatsgehälter. Ich habe eine private Loss-of-License-Versicherung, die in dieser Zeit eingesprungen ist. Allerdings leistete sie nur, da ich dank meines Hausarztes weiterhin arbeitsunfähig geschrieben wurde. Es ist mir schleierhaft, warum das zuständige Verkehrsministerium dies mittlerweile über Jahre toleriert.

*Name von der Redaktion geändert

Seit Monaten keine Antwort

Name: Christian Dankesreiter
Alter: 37
Lizenzen: Ultraleicht, PPL(A)
Verfahrensdauer: mehr als 3 Jahre

Wegen eines kurzen Krankenhausaufenthaltes zur Abklärung bestimmter Symptome wurde im Entlassungsbericht eine mögliche Migräne erwähnt, jedoch nicht sicher diagnostiziert. Seither ist auch nichts dergleichen vorgefallen, alle weiteren Untersuchungen waren ohne Befund. Die Erteilung des Medicals Klasse 2 erfolgte nur mit den Auflagen ORL (nur mit Sicherheitspilot), TML (Beschränkung der Gültigkeit auf ein Jahr) und SIC (specific medical examinations; in meinem Fall eine jährliche neurologische Untersuchung). Mein Widerspruch dagegen wurde erstmal monatelang nicht bearbeitet, Dienstaufsichtsbeschwerden abgelehnt, und eine Beschwerde beim Bundesverkehrsministerium brachte ebenfalls keine Änderung. Nach Einreichung der Untätigkeitsklage erfolgte nach einer Weile die Austragung von ORL, die Einschränkungen SIC und TML aber blieben bestehen. Die geforderten neurologischen Untersuchungen waren und sind weiterhin ohne Befund, eine Aufhebung der bestehenden Einschränkungen erfolgte bis dato dennoch nicht. Die Klage läuft weiterhin, hier wartet das Verwaltungsgericht nach telefonischer Auskunft des Gerichts seit längerem auf Rückmeldung des LBA. Jüngst gab es seitens des LBA die Info, dass die Behörde auf Antwort auf ein Schreiben wartet, das im Mai bei mir eingegangen sein sollte, aber offenbar weder bei mir noch bei meiner Anwältin angekommen ist. Seltsamerweise habe ich allerdings telefonisch die Auskunft von einer Sachbearbeiterin des Gerichts Ende September, dass dort noch auf Rückmeldung vom LBA gewartet wird. Ein Angebot meinerseits über meine Anwältin, das Verfahren mit Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten durch das LBA einstellen zu lassen, um den Lizenztransfer ins Ausland zu ermöglichen, ist seit Monaten unbeantwortet.

privat

Fazit