Gedrängel in der Platzrunde - Anflug zur Landung

Gedrängel in der Platzrunde
Anflug zur Landung

Zuletzt aktualisiert am 18.07.2016
Anflug zur Landung

Leider gibt es immer wieder Unfälle in unmittelbarer Nähe der Flugplätze. Ein spektakuläres Beispiel aus der jüngeren Zeit ist die Kollision eines ULs mit einem Segelflugzeug im Anflug auf Koblenz-Winningen. Der Vorfall erregte deswegen überregionale Aufmerksamkeit, weil sich beide Luftfahrzeuge ineinander verkeilten und gemeinsam an dem Rettungsschirm des ULs zur Erde herabsanken. Zum Zusammenprall war es beim Eindrehen in den Endanflug auf die 24 von Koblenz-Winningen gekommen. Die Ka 8 kam aus der Nordplatzrunde, das UL von Süden.

Viele dieser Unfälle im Nahbereich der Landeplätze fallen in die Kategorie „Nichts gesehen, nichts gehört“. Das wiederum hat häufig mit unzureichender Kommunikation zu tun, die bei allen Beteiligten – in der Luft und am Boden – kein vollständiges Bild von der Verkehrssituation entstehen lässt. 

Rund um die unkontrollierten Flugplätze ist die Eigenverantwortung oberstes Gebot. Vor allem für die Sicherheitsabstände sind die Cockpitbesatzungen selbst zuständig, der nette Mensch im Turm kann dabei allenfalls unterstützen.

Um im Nahbereich des Landeplatzes, wo sich der Verkehr naturgemäß knubbelt, die volle Kapazität für die Luftraumbeobachtung zu haben, ist es hilfreich, deutlich vorher alle relevanten Informationen beisammen zu haben. Die letzte Reiseflugphase lässt sich prima dafür nutzen. Bewegt man sich über unbekanntem Terrain, sollte man bedenken, dass es außerhalb des Frequenzschutzbereiches durchaus zu Überschneidungen mit anderen Funkstellen auf derselben Frequenz kommen kann. Hört oder funkt man aus allzu großer Höhe oder Entfernung, können sich daraus riskante Verwechselungen ergeben. Der Schutzbereich ist im Kopf der Vorderseite jeder Sichtflugkarte angegeben. Normalerweise handelt es sich um einen Radius von 15 nautischen Meilen bis 3000 Fuß über Flugplatzniveau. Aber auch in dem Schutzbereich ist man nicht 100-prozentig vor Überlagerungen sicher. 

Kommt es bei der Annäherung an den Platz zu navigatorischen Problemen, ist es ratsam, zunächst mindestens 500 Fuß oberhalb der Platzrundenhöhe zu bleiben.

Standardverfahren regeln das Einfädeln in die Platzrunde

Will man allerdings gar nicht landen, dann hat man sich aus dem Platzverkehr erkennbar herauszuhalten. Denn dann befindet man sich rechtlich gesehen auf einem Überlandflug, und es gilt die Mindesthöhe von 2000 Fuß über Grund. 

In der Anflugphase sollte sich die interne Kommunikation an Bord auf das Notwendige beschränken. Der Funksprechverkehr mit der Infostelle und anderen Verkehrsteilnehmern sollte kurz und präzise sein und die Standardphrasen verwenden. Diese mögen zwar eintönig sein, dienen aber der Sicherheit am meisten. Der Realität entsprechende Positionsmeldungen im Gegen-, Quer- und Endanflug sind keine lässige Spielerei, sondern unverzichtbar im Sinn der Sicherheit.

Das Standardverfahren zum Einfliegen in die Platzrunde sieht vor, sich in der Mitte des Gegenanflugsegments in einem Winkel von 45 Grad in Platzrundenhöhe in die Platzrunde einzufädeln. Gibt es im Gegenanflug Gedrängel, hilft ein über Funk angekündigter Vollkreis außerhalb der Platzrunde, um ausreichenden horizontalen Abstand herzustellen. Erbittet Info nach der ersten Kontaktaufnahme, nur den Queranflug zu melden, sollte man dennoch zunächst in den Gegenanflug eindrehen.

Ein langsam vorausfliegendes Luftfahrzeug im Landeanflug zu überholen ist ganz schlechter Stil und dazu noch vorschriftswidrig. Einige Knoten weniger Geschwindigkeit mit mehr Klappenwiderstand schaffen Abstand. Die Verpflichtung zu sicheren Abständen bezieht sich natürlich genauso auf Abflüge. Dem stärker Motorisierten stehen hier allerdings mehr Handlungsoptionen offen.

Regeln für die Platzrunde

  • Will man nicht landen und den Platz lediglich überfliegen, so muss man die Mindesthöhe für Überlandflüge einhalten.
  • Für das Einfädeln in die Platzrunde gelten die Ausweichregeln nach § 13 LuftVO. Grundsätzlich gilt „rechts vor links“. 
  • Langsamer fliegende Luftfahrzeuge sind stets rechts zu überholen.
  • Nicht überholt werden darf ein im Endteil der Platzrunde befindliches Luftfahrzeug (Platzrundenprivileg). Landenden Luftfahrzeugen (über oder hinter der Schwelle oder auf der Bahn) ist stets auszuweichen. 
  • Eingeschränkt manövrierbare Luftfahrzeuge haben immer Vorflugrecht. 

aerokurier Ausgabe 01/2015