Ein Schnupperflug ist eine gute Gelegenheit, um herauszufinden, ob einem das Motorfliegen zusagt – und für viele der Beginn einer großen Leidenschaft. Bis die lang ersehnte Post vom Amt im Briefkasten liegt, gibt es jedoch einiges zu tun. Der Weg zur Privatpilotenlizenz, kurz PPL(A), ist zeit- und kostenintensiv, aber es gibt mit der Pilotenlizenz für Leichtflugzeuge, der LAPL(A), eine preiswerte Alternative. Die Anzahl der Flugstunden bis zur Prüfungsreife ist geringer, und die Anforderungen des medizinischen Tauglichkeitszeugnisses sind weniger strikt.
Allerdings müssen Inhaber einer LAPL(A) einige Einschränkungen in Kauf nehmen: So dürfen sie ausschließlich einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 Kilogramm betreiben und nicht mehr als drei Passagiere befördern. Anerkannt wird die LAPL(A) zudem nur in EASA-Ländern.
Beide Lizenzen sind zeitlich unbegrenzt gültig und können durch unterschiedliche Zusatzberechtigungen gezielt erweitert werden.
Wer fliegen lernen möchte, kann die Schulung bereits als Jugendlicher beginnen. Für den ersten Alleinflug muss der Schüler mindestens 16 Jahre alt sein. Um die Lizenz schließlich zu erwerben, ist ein Mindestalter von 17 Jahren vorgeschrieben. Zudem muss sich der Bewerber in Deutschland einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen und spätestens vor dem ersten Alleinflug im Besitz eines medizinischen Tauglichkeitszeugnisses sein.
Ausbildung und fortlaufende Flugerfahrung

Auf dem Lehrplan stehen sowohl für LAPL(A)- als auch PPL(A)-Anwärter die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Erst in der Praxis unterscheidet sich der Unterricht: Während Anwärter für die PPL(A) mindestens 45 Stunden Flugausbildung absolvieren müssen, reichen 30 Stunden Ausbildung für den Erwerb der LAPL(A) aus. Die PPL-Schulung beinhaltet mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer sowie zehn Stunden überwachter Alleinflug – davon fünf Stunden Alleinüberlandflug samt einem Überlandflug über eine Distanz von 270 Kilometern und zwei Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen. Die LAPL-Ausbildung setzt sich aus mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer sowie sechs Stunden überwachtem Alleinflug – davon drei Stunden Alleinüberlandflug inklusive eines Überlandflugs über eine Distanz von 150 Kilometern – und einer Landung auf einem anderen Flugplatz zusammen. Bevor der Flugschüler zur praktischen Prüfung antreten darf, muss er die theoretischen Kenntnisse im Rahmen eines schriftlichen Multiple-Choice-Tests bei der für ihn zuständigen Luftfahrtbehörde nachweisen.
Wer auch jenseits der Lufträume Golf und Echo fliegen möchte, für den ist der Erwerb des Flugfunkzeugnisses obligatorisch. Piloten, die auch am englischen Sprechfunk teilnehmen möchten, müssen in regelmäßigen Abständen ihre Fremdsprachenkenntnisse im Rahmen eines Befähigungstests nachweisen.
Privatpiloten dürfen ihre Rechte nur ausüben, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten vor dem Ablauf der Berechtigung – diese ist 24 Monate gültig – zwölf Flugstunden, sechs davon als PIC, einschließlich eines Schulungsflugs mit einem Fluglehrer oder einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen sowie zwölf Starts und Landungen in der betreffenden Klasse nachweisen können. Für Leichtflugzeugpiloten gilt: Zwölf Flugstunden und eine einstündige Auffrischungsschulung mit einem Lehrberechtigten in den letzten 24 Monaten sowie zwölf Starts und Landungen. Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, können Piloten eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen.
aerokurier Ausgabe 06/2017