Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat Flugbeschränkungsgebiete zum Schutz der Veranstaltung eingerichtet.

Für das anstehende Gipfeltreffen wurde ein Beschränkungsgebiet „Elmau Gesamt“ zur sicheren Anreise der Staatsgäste geschaffen, das den Luftraum von nördlich des Münchner Flughafens bis zur deutsch-österreichischen Grenze umfasst. Dieses Gebiet reicht vom Boden bis zu einer Höhe von Flugfläche 100 bzw. Flugfläche 130. Die zeitliche Aktivierung ist für den 7. und 8. Juni jeweils tagsüber (8 Uhr bis 18 Uhr bzw. 10 bis 20 Uhr) vorgesehen.
Für die Veranstaltung selbst gilt das kleinere Flugbeschränkungsgebiet „Schloss Elmau“, das sich entlang eines Kreisbogens mit einer Ausdehnung von rund 30 Nautischen Meilen rund um den Veranstaltungsort und bis zu einer Höhe von ebenfalls FL 100 und 130 erstreckt. Dieses Gebiet wird voraussichtlich vom 7. Juni 2015, 8 Uhr, bis zum 8. Juni, 20 Uhr aktiviert werden.
In beiden Gebieten sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und Drohnen untersagt. Ausgenommen hiervon sind die Anreiseflüge der Staatsgäste, Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln sowie Flüge der Polizei, Bundespolizei und anderer Einsatzkräfte.
Informationen zur Lage und Ausrichtung, eine Kartendarstellung der Beschränkungsgebiete sowie weitere Informationen sind auf der Website der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zu finden.