Die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) hat in ihrer Rolle als Network-Manager im Rahmen eines notwendig gewordenen Block Plannings zur blockweisen Betrachtung nicht lösbarer Frequenzsuchen eine sogenannte Freezing Period festgelegt. In diesem Zeitraum, der vom 8. Oktober bis 2. Dezember 2018 andauert, ist es nicht möglich, neue Funkstellen in die internationale Frequenzkoordinierungsdatenbank einzutragen und entsprechende Abstimmungsverfahren mit den Nachbarstaaten zu starten. Unter Berücksichtigung des 28 Tage dauernden Koordinierungsprozesses (siehe www.baf.bund.de/kanalraster_antrag) ist demnach eine zeitgerechte Bearbeitung von Frequenzanträgen, die eine internationale Koordinierung erfordern, durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nur möglich, wenn das zugehörige Verfahren bis spätestens 5. Oktober 2018 durch das BAF initiiert wurde.
Aus diesem Grund informiert die Behörde darüber, dass Anträge auf Umstellung des Kanalraster, die nach dem 3. Oktober 2018 eingehen, nicht mehr zeitgerecht bearbeitet werden können.
8,33kHz-Raster :Anträge bis 3. Oktober stellen!
Nur wer bis zum 3. Oktober eine Frequenzzuteilung für das 8,33kHz-Raster beantragt, kann noch vor Ablauf der Übergangsfrist mit einer Eintragung rechnen. Für spätere Anträge sind Wartezeiten einzukalkulieren.
Veröffentlicht am 26.09.2018

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