Münchner Sicherheitskonferenz: ED-R über dem Stadtzentrum

Sicherheitskonferenz
ED-R und TMZ über dem Münchner Zentrum

Zuletzt aktualisiert am 13.02.2024
ED-R und TMZ über dem Münchner Zentrum
Foto: DFS

Wenn Staatsoberhäupter, Minister- und Ministerinnen, Führungspersonen internationaler Organisationen sowie Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenkommen, um in München die sicherheitspolitische Weltlage zu erörtern, sind Polizei und andere Sicherheitsdienste in höchster Alarmbereitschaft.

Wie bereits in den Vorjahren soll eine ED-R den Luftraum um den Veranstaltungsort, das Hotel Bayrischer Hof, frei halten, damit Luftfahrzeuge von Behörden im Fall der Fälle frei agieren können. Das Beschränkungsgebiet ist definiert durch einen Radius von drei Nautischen Meilen um den Punkt 48° 07' 59'' Nord und 11° 33' 53'' Ost und gilt vom Boden bis FL100. Aktiv wird die ED-R am Freitag, dem 16. Februar, um 6 Uhr UTC, die Deaktivierung erfolgt laut NfL am Sonntag, dem 18. Februar, um 18 Uhr UTC.

Bestimmte Ausnahmen

Während der Sicherheitskonferenz sind innerhalb der ED-R alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz, Flüge der Polizeien und im Auftrag der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Ambulanzflüge sowie Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5000 Fuß MSL und darüber.

Alle berechtigen Ein-, Aus- oder Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der Polizeihubschrauberstaffel Bayern über die Frequenz 135,600 MHz ("Police Info") anzumelden. Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz ("Police Info") aufrechtzuerhalten. Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.

TMZ/RMZ um die ED-R

Um den Verkehr im Luftraum um die ED-R besser kontrollieren zu können, wird um denselben Mittelpunkt eine Transponder bzw. Radio Mandatory Zone eingerichtet, die vom Boden bis zur Untergrenze des Luftraums C von München reicht. Ausgenommen davon sind die Kontrollzonen von München und Oberpfaffenhofen sowie das Flugbeschränkungsgebiet selbst. Aktivierung und Deaktivierung erfolgen parallel zur ED-R.

In der TMZ/RMZ haben Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von Polizei, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, Ambulanzflüge sowie unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120 Meter über Grund die Frequenz 135,600 MHz, Rufzeichen "Police Info" zu nutzen und den Code A6375 unaufgefordert abzustrahlen. Ggf. weist "Police Info" einen alternativen SSR-Code zu. Innerhalb der RMZ Oberschleißheim ist abweichend dazu die Frequenz 131,130 MHz zu nutzen.

Konkrete Verfahren beachten!

Vor Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich mit Angaben zur Kennung der gerufenen Station, Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster sowie Standort, Flughöhe und Flugabsichten. Während des Fluges in der RMZ/TMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz ("Police Info") aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ/TMZ ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der gerufenen Station (Bodenfunkstelle) keine Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch die RMZ/TMZ trotzdem mit Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden. Die Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt. Im Bedarfsfall kann die Polizei Bayern weitere Ausnahmen von der Transponderpflicht zulassen.

IFR-Flüge nach sind von den Regelungen nicht betroffen.