Mit der Veröffentlichung dürfen die europäischen Staaten die maximale Abflugmasse für Ultraleichtflugzeuge auf 600 Kilogramm anheben. Die Entscheidung darüber obliegt den einzelnen Ländern, denn es gibt eine Opt-Out-Regelung. Die Verordnung mit dem Namen VO(EU) 2018/1139 wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten, also am 11. September 2018. Ende 2017 hatten sich Vertreter des Europäischen Parlaments und des Ministerrats auf eine Gewichtserhöhung für Ultraleichtflugzeuge von derzeit 450 Kilogramm (plus Rettungssystem) auf 600 Kilogramm geeinigt.
Die Basic Regulation ist so etwas wie das europäische Grundgesetz der Luftfahrt, das die grundlegenden Regeln festlegt. Eine Besonderheit ist, dass die Rahmenbedingungen für Flugzeuge, die nicht unter die Zuständigkeit der EASA fallen, künftig nicht mehr im oft zitierten Annex II, sondern im Annex I geregelt werden.
DAeC und DULV haben sich von Anfang für die Anhebung der maximalen Abflugmasse von Ultraleichtflugzeugen in Deutschland stark gemacht. Nun stehen für die Verbände die nächsten Schritte an, nämlich die nationale Umsetzung der 600-kg-Regelung und die damit verbundene Veröffentlichung neuer Lufttüchtigkeitsforderungen.
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