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Corona: Rheinland-Pfalz erlaubt Segelflug unter Auflagen.

    Unter Auflagen
    Rheinland-Pfalz erlaubt Segelflug

    In Rheinland-Pfalz ist der Segelflug ab sofort wieder möglich – wenngleich unter Auflagen zum Schutz vor Corona-Infektionen, wie der Präsident des Luftsportverbands, Ernst Eymann, in einem Rundschreiben mitteilt.

    Rheinland-Pfalz erlaubt Segelflug
    Foto: Patrick Holland-Moritz

    Auf dem Weg zurück zu einem Stück Normalität im Luftsport gibt es jetzt gute Nachrichten aus Rheinland-Pfalz. Bis gestern war die Lage in Teilen noch unklar, wie wir in dieser News gemeldet haben. Am 23. April hat der Präsident des Luftsportverbands schließlich eine klärende Email an die Mitglieder verschickt. Die Botschaft: Der Segelflug ist im Bundesland wieder erlaubt, allerdings gibt es dabei klare Regeln und auch Einschränkungen zu beachten.

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    "Wir hatten am 14.04.2020 das euch bekannte Rundschreiben an die Ministerpräsidentin, Ministerien und jedes einzelne Mitglied des Landtages gesendet. Das bei der am Abend des 17.04.2020 veröffentlichte neuen 4. Corona-Bekämpfungsverordnung der Luftsport überhaupt als solcher erwähnt wird und in einer allgemeinen Erleichterung auch besonders erwähnt wurde, hatte eine erste, aber wesentliche Erleichterungen zur Folge", schreibt Eymann und fährt fort: "Leider waren in dieser Erleichterung noch keine detaillierten Angaben bzw. Änderungen gegenüber der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung, insbesondere was die Verabredung von mehr als 2 Personen für eine Sportart zuließ, ausgeführt." Gleichzeitig stellt er klar: "Nicht der Luftsportverband hat irgendetwas eingeschränkt. Wir haben nur die rechtliche Lage juristisch geprüft und den Vereinen als Unterstützung und zum Bewahren vor Schaden mitgeteilt."

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    Sozialministerium erteilt Freigaben mit Auflagen

    Der Luftsportverband Rheinland-Pfalz habe seine Kontakte genutzt, um weitere Freigaben zu erreichen. Aus dem Sozialministerium gebe es jetzt eine "sehr weitreichende Zusage, mit der wir nun auch legal Segelflug in wesentlich geringerer eingeschränkter Weise durchführen können". Eymann schreibt weiter: "Da die 2-Personen-Vorschrift immer noch zählt, lehnen wir uns an den Paragraph 4 Absatz 7 der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Profisports an, wo bis zu 5 Trainierende gleichzeitig Sport betreiben können."

    Gleichzeitig ermahnt der Präsident dazu, die Auflagen strikt einzuhalten, um den Etappenerfolg nicht zu gefährden. "Auch bei auch kleinen Verstößen müssen wir damit rechnen, dass die Erleichterungen zurückgenommen werden und weitere gewünschte Erleichterungen, wie doppelsitziges Fliegen und Schulbetrieb (hier liegt unsere nächste Priorität), schwieriger zu erreichen sein werden", heißt es in der Mail. Eymann warnt davor, in alte Gewohnheiten zu verfallen: "Die große Sorge, dass nun an den Segelflugplätzen in der befürchteten großen Hysterie sich ganz schnell normaler Segelflugbetrieb wie vor der Corona-Pandemie einstellt, ist sehr nachvollziehbar. Eine große Verantwortung liegt bei den Vereinsvorsitzen, den Segelflugbetrieb entsprechend der Vorgaben zu organisieren."

    Masken tragen, Abstand einhalten

    An den Flugplätzen in Rheinland-Pfalz sind folgende Regeln einzuhalten:

    • Im Cockpit darf aktuell nur eine Person plus eventuell weitere Personen des gleichen Hausstandes sitzen. Somit sind Schulflüge, Einweisungsflüge, Überprüfungsflüge aktuell noch nicht möglich.
    • Es sollten nur maximal 5 Flugzeuge gleichzeitig aufgebaut am Start stehen.
    • Die Hygiene- und Abstandsregeln von denjenigen, die die Flugzeuge auf- und abrüsten, bedienen und bewegen, sind penibel einzuhalten.
    • Von allen Beteiligten ist im Startbereich Mundschutz zu tragen.
    • Der Einklinker darf erst einklinken, wenn die Cockpit-Haube geschlossen ist oder ein sicherer Abstand eingehalten werden kann.
    • Den Rückholwagen wie auch die Winde darf immer nur 1 Person bedienen.
    • Segelflugzeuge und Schleppflugzeuge werden nur einsitzig betrieben.
    • Somit ist auch das Einweisen von Windenfahrer und Seilrückhohlwagenfahrer aktuell nicht möglich.
    • Der Flugleiter und Startleiter müssen ebenfalls in sicherem Abstand und mit Mundschutzmaske fungieren.
    • Auch auf dem kompletten restlichen Bereich des Flugplatzes gelten nach wie vor die Regeln der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung, wozu auch zählt, dass Kantinen, Terrassen und andere Versammlungsmöglichkeiten weiterhin geschlossen sind und Menschenansammlungen auch weiterhin verboten sind.
    • Die Sanitäreinrichtungen müssen ebenfalls nach der 4. Corona-Bekämpfungs-verordnung mit entsprechender Hygieneausrüstung ausgestattet sein.
    • Die Vereinsverantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass die vorgenannten Regeln eingehalten werden und sich keine Fremden auf dem Flugplatzgelände oder auf angrenzenden Parkplätzen, Wiesen etc., die zum Flugplatz gehören, versammeln.
    • Ansonsten gelten unsere Empfehlungen gemäß dem Rundschreiben vom 19.04.2020, das allen Vereinsverantwortlichen zugegangen ist.

    Wie es zu diesem Erfolg kam, liege nicht zuletzt auch am sozialen Engagement der Luftsportler: "Ein großes Plus für die Verhandlungen mit den Behörden ist und war auch unser Einsatz in der Waldbrandprävention und Unterstützung der Feuerwehren."

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