Als Teil-M-konform gelten demnach alle bisher genehmigten IHP, mit Ausnahme der SIHP, soweit es keine Änderungen gibt. Für die Umstellung der SIHP gibt es folgende Möglichkeiten:
- Selbsterklärung des Eigentümers/Halters
- Genehmigung durch das LBA. Das LBA genehmigt die kurzfristige Änderung von SIHP in IHP entsprechend dem veröffentlichten Rahmen-IHP kostenfrei. Spätere Änderungen der genehmigten IHP unterliegen jedoch der LuftKostV und sind damit kostenpflichtig
- die Möglichkeit der indirekten Genehmigung durch zugelassene CAMO bleibt unberührt.
Genaueres und Formulare für die neuen IHP gibt es auf der DAeC-Website.