Jetzt SIHPs umstellen: LBA setzt Termin für den Herbst

Jetzt SIHPs umstellen
LBA setzt Termin für den Herbst

Veröffentlicht am 26.04.2016
LBA setzt Termin für den Herbst

Als Teil-M-konform gelten demnach alle bisher genehmigten IHP, mit Ausnahme der SIHP, soweit es keine Änderungen gibt. Für die Umstellung der SIHP gibt es folgende Möglichkeiten:

- Selbsterklärung des Eigentümers/Halters

- Genehmigung durch das LBA. Das LBA genehmigt die kurzfristige Änderung von SIHP in IHP entsprechend dem veröffentlichten Rahmen-IHP kostenfrei. Spätere Änderungen der genehmigten IHP unterliegen jedoch der LuftKostV und sind damit kostenpflichtig

- die Möglichkeit der indirekten Genehmigung durch zugelassene CAMO bleibt unberührt.

Genaueres und Formulare für die neuen IHP gibt es auf der DAeC-Website.