Luftfahrt-Bundesamt: Ihre Erfahrungen mit dem Referat L6

Luftfahrt-Bundesamt
Ihre Erfahrungen mit dem Referat L6

Umfrage
ArtikeldatumVeröffentlicht am 06.10.2025
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Ihre Erfahrungen mit dem Referat L6
Foto: Foto: LBA; Montage: Lars Reinhold

Fragwürdige Entscheidungen, schlechte Erreichbarkeit, Verfahren, die sich über Monate hinziehen – in sozialen Medien berichten viele Piloten von ihren schlechten Erfahrungen mit dem Referat L6 des Luftfahrt-Bundesamtes. Der Ausstieg von LBA-Juristin Nina Coppik, die auf dem Businessportal LinkedIn und auch im aerokurier-Interview ihre Erfahrungen als Mitarbeiterin der Behörde schilderte, rückt die Probleme erneut in den öffentlichen Fokus.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit ermittelte jüngst in einer Umfrage unter ihren Mitgliedern, dass 253 Teilnehmer entsprechende Erfahrungen mit L6 gemacht haben – allerdings hatte die VC dabei verständlicher Weise die von ihr vertretenen Berufspiloten im Fokus (siehe HIER). Bereits die Gewerkschaftszahlen zeigen, dass die Misstände eben nicht nur sechs Fälle betreffen, wie das LBA in einer Stellungnahme einräumte. Allerdings ist davon auszugehen, dass bei der Behörde kaum weniger Fälle anhängig sind, die Sport- und Freizeitflieger betreffen.

Um unsere Recherchen zu den Misständen im Referat L6 mit mehr Daten zu untermauern, hat der aerokurier eine Umfrage erstellt, die zusätzlich zu den Berufspiloten auch Inhaber von PPL, LAPL sowie Segel- und Ultraleichtfluglizenzen berücksichtigt.

Wir bitten unsere Leser – egal ob Berufs- oder Freizeitpiloten – an dieser Umfrage teilzunehmen, damit wir der Aussage des Luftfahrt-Bundesamtes, es handle sich nur um sechs Fälle, eigene Zahlen gegenüberstellen können. Auch Mediziner, die als Fliegerärzte in Konflikt mit dem LBA geraten sind, und Juristen, die Piloten und Fliegerärzte aktuell gegenüber der Behörde vertreten oder in der Vergangenheit vertreten haben, bitten wir um ihre Teilnahme.

Die Umfrage wurde über die Plattform Lamapoll realisiert, ein deutsches Unternehmen, das auch der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung unterworfen ist. Zum Datenschutz informiert das Unternehmen auf seiner Website.

Antworten auf die Fragen sind bis zum 5. November 2025 möglich. Die aerokurier-Crew bedankt sich im Voraus für die Unterstützung.

Die erhobenen Daten dienen für uns als Ansatzpunkt für weitere Recherchen und als Argumentationsgrundlage für Anfragen beim LBA und beim Bundesverkehrsministerium.