Anweisung für VFR-Flüge
FIS-Frequenz muss in der TMZ verlassen werden

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH gibt jetzt klare Handlungsanweisungen für Flüge nach Sichtflugregeln durch Gebiete mit Transponderpflicht (TMZ).

FIS-Frequenz muss in der TMZ verlassen werden
Foto: Patrick Holland-Moritz

Viele Plätze mit Instrumentenflugverfahren sind in Deutschland von einer TMZ (Transponder Mandatory Zone) umgeben. In diesen Gebieten müssen VFR-Piloten einen auf der ICAO-Karte veröffentlichten Transponder-Code rasten sowie auf der ebenfalls veröffentlichten Funkfrequenz Hörbereitschaft gewährleisten. Bisher ist es allerdings geübte Praxis, dass Piloten beim Durchflug auf der Frequenz des Fluginformationsdiensts (FIS) bleiben dürfen. Damit ist am 23. März 2023 Schluss, denn an diesem Tag tritt die jetzt von der DFS veröffentlichte NfL 2023-1-2700 in Kraft. Diese schreibt vor, dass das Verbleiben auf der FIS-Frequenz nicht länger zulässig ist. Wörtlich heißt es: "Der Luftfahrzeugführer meldet das Verlassen der FIS-Frequenz und ändert seinen Transponder-Code auf den in der ICAO-Karte enthaltenen Transponder-Code und muss Hörbereitschaft auf der in der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz halten". Die NfL gibt es hier zum Download.

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Erscheinungsdatum 20.09.2023