Luftraumsperrung wegen Ukraine-Konferenz​ ​

Flugverkehr in der Schweiz
Luftraumsperrung wegen Ukraine-Konferenz​ ​

Zuletzt aktualisiert am 31.05.2024
Luftraumsperrung wegen Ukraine-Konferenz​

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Foto: Schweizer Luftwaffe

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass rund um das Bergressort Bürgenstock am Vierwaldstättersee, Kanton Nidwalden, vom 13. bis 17. Juni eine Sicherheitszone mit erheblichen Einschränkungen für den Flugverkehr eingerichtet werden soll. Anlass ist das Ukraine Peace Summit 2024, eine Konferenz zum Frieden in der Ukraine.

Sicherheitszone im Umkreis von 47 Kilometern

Um die Sicherheit für die hochrangigen Vertreter der Konferenz zu gewährleisten, habe der Schweizer Bundesrat die vorübergehende Einschränkung zur Benutzung des Luftraumes rund um den Bürgenstock sowie weitere Sicherheitsmaßnahmen beschlossen, heißt es in der Mitteilung. Unter anderem sei in der Zeit vom 13. Juni, 08:00 Uhr, bis 17. Juni, 20:00 Uhr Ortszeit, die freie Nutzung des Luftraums in einem Umkreis von 25 Nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) und der Flugplätze in dieser Zone erheblich eingeschränkt. In diesem Radius gilt für den VFR- sowie für den nicht kommerziellen IFR-Flugverkehr ein generelles Flugverbot. (VFR, IFR non commercial, Joining, Leaving, Special Flights, Training, Glider). Flüge mit Hängegleitern, Gleitschirmen und Deltaseglern sowie Modellflugzeugen und Drohnen unterliegen speziellen Regelungen. Details dazu sind auf der Webseite des Schweizer Hängegleiterverbandes (SHV), des Schweizer Modellflugverbandes (SMV) sowie der Schweizer Drohnenkarte verfügbar.

Zahlreiche Flugplätze geperrt

Die Schweizer Luftwaffe wird in dem genannten Zeitraum den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicherstellen. Folgende Flugplätze sind für jeglichen VFR-Verkehr geschlossen: Kägiswil (LSPG), Haltikon (LSXN), Hausen am Albis (LSZN), Luzern-Beromünster (LSZO), Buttwil (LSZU), Triengen (LSPN), Schattenhalb (LSXC) sowie Schindellegi (LSXS).

Weitere Flugplätze sind laut BAZL nur unter Auflagen nutzbar. So unterliegen An- und Abflüge zu den Flugplätzen Erstfeld und Buochs innerhalb der Sicherheitszone besonderen Regeln und Verfahren, die die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat. Die Einschränkungen sollen in Abhängigkeit der Beurteilung der Bedrohungslage aktiviert werden, erklärte das BAZL. Die Schweizer Luftwaffe behalte sich vor, Änderungen oder Verschärfungen auch kurzfristig vorzunehmen. Details zur Luftraumeinschränkung sind den offiziellen Publikationen (NOTAM, DABS etc.) auf Skybriefing zu entnehmen.