Gebirgslandeplätze nach Schweizer Definition befinden sich in über 1100 m Höhe. Sie dienen zu Ausbildungs-, Übungs- und sportlichen Zwecken oder zur Beförderung von Touristen und verfügen über keinerlei Infrastruktur. Laut Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wurden 2012 rund 12500 Landungen auf den zu der Zeit genehmigten 42 Gebirgslandeplätzen durchgeführt, 5260 zu Schulungszwecken, 4840 gingen auf das Konto des Heliskiings.
Die Gebirgsflugplätze stehen in der Kritik der Alpenschützer. Die Bergflugplätze sind aber sie zu eine erheblichen Teil unverzichtbar für Rettungs- und Transportflüge im Gebirge. Eine Studie hatte dem BAZL 2014 bescheinigt, dass eine Einschränkung des Heliskiings die Qualität der Flugrettung mindern und dem Tourismus schaden wird.
Die Reduzierung der Gebirgslandeplätze auf die Höchstzahl von 40 hatte der Schweizer Bundesrat schon im vergangenen Jahr beschlossen. Ausschlaggebend war, dass von den ursprünglich 48 Gebirgslandeplätzen nur 42 benutzbar waren.
Der Aero Club der Schweiz hatte gegen die Reduzierung Stellung bezogen und anstelle der Schließung von Rosenegg-West zwei Alternativen vorgeschlagen („Staldenhorn“ beziehungsweise „Äußere Wallig). Das fand aber kein Gehör. Der Aero Club geht jetzt aber davon aus, dass der Bestand der verbliebenen 40 Gebirgsflugplätze für die nächsten Jahrzehnte gesichert ist.