Alles neu macht nicht nur der Mai, sondern auch die EASA. So wundert es nicht, dass das umfangreiche Paragrafenwerk zur Regelung der Luftfahrt in Europa auch für die Dokumentation der Flugzeiten von Piloten detaillierte Vorschriften beinhaltet. Allerdings lassen die sich in aktuellen Flugbüchern mitunter nicht umsetzen.
„Das Thema kam bereits Anfang 2015 bei einer Fluglehrerfortbildung zur Sprache“, sagt Martin Kader, stellvertretender Vorsitzender der Buko Segelflug. „Da wurde in einem Vortrag festgestellt, dass es seinerzeit kaum Bücher gab, die den Vorschriften exakt entsprechen, einige Landesbehörden aber die Umsetzung der neuen Vorschriften anmahnen.“ Zwar seien die AMC nicht Bestandteil der für den Bürger unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung, sondern interpretieren diese nur. Aber die Behörden müssten sich daran halten, und so seien die Piloten indirekt mit in der Verantwortung, erklärt Kader, im Hauptberuf Jurist.
Hintergrund: ACM zur FCL.050
Wer sich genau informieren will, findet die Grundlagen für die NfL 2-330-17 in den „Acceptable Means of Compliance“ unter dem Punkt FCL.050 „Recording of Flight Time“. Der Abschnitt (a) behandelt die Daten, die grundsätzlich für jeden Flug einzutragen sind. Interessant wird es im Abschnitt (b) „Logging of Time“: Hier macht die EU sehr konkrete Vorgaben, wie die unterschiedlichen Arten von Flugzeit zu erfassen sind. So wird differenziert zwischen PIC- und Instructor- sowie Nachtflug- und Instrumentenflug-Zeit.
Die PIC-Zeit umfasst die Flugzeit als verantwortlicher Pilot. Flugschüler müssen bei allen Alleinflügen ihre Flugzeit als PIC-Zeit loggen, denn wenn der Fluglehrer (FI) unten am Boden steht und den Flug beaufsichtigt, führt der Flugschüler das Flugzeug verantwortlich. Als PIC gelten auch Fluglehrer und Prüfer (FE), sofern sie auf einem Flug die entsprechende Funktion ausüben. Zusätzlich müssen beide ihre Zeiten, in denen sie als Ausbilder oder Prüfer fliegen, separat in der entsprechenden Spalte erfassen. Lizenzinhaber, die unter Aufsicht eines FI oder FE fliegen – zum Beispiel bei einer Einweisung auf ein neues Muster –, notieren diese Flugzeit als Dual-Zeit. Zusätzlich zu erfassen sind Flugzeiten und Landungen bei Nacht- und im Instrumentenflug.
„Was bisher – insbesondere in den Flugbüchern für Segelflieger – kaum berücksichtigt wurde, ist beispielsweise die Tatsache, dass man mehrere Flüge an ein und demselben Platz zu einem einzelnen Eintrag zusammenfassen kann“, sagt Kader. Voraussetzung dafür sei, dass die Zeit zwischen Landung und nächstem Start mit demselben Flugzeug maximal 30 Minuten beträgt. Deshalb enthalten Bücher nach EU-FCL eine Spalte mit der Anzahl der Landungen – die fortlaufende Nummerierung der Flüge ist optional. „Das Feld für das zweite Crewmitglied ist auch fakultativ, bei manchen Büchern wird das durch ein größeres Feld gelöst, das beispielsweise mit ,Name der Besatzungsmitglieder‘ überschrieben ist.“
Keine Loseblattsammlung!
Kader hat selbst einen Entwurf für ein EU-FCL-konformes Flugbuch für Segelflieger und für Motorpiloten erstellt und in Kooperation mit Ülis Segelflugbedarf herausgegeben. „Allerdings – und das wissen die wenigsten – ist niemand verpflichtet, ein vorgedrucktes Flugbuch zu verwenden“, sagt Kader. Man könne sich genauso gut eine Liste nach den AMC bzw. der NfL mit den entsprechenden Feldern am Computer selbst erstellen und diese nutzen. Ebenso sei es zulässig, die Spalten in alten Flugbüchern entsprechend umzubenennen. „Zwei Dinge gelten aber“, erklärt der Fachmann. „Zum einen müssen die Einträge weiterhin handschriftlich erfolgen. Zum anderen muss man, sofern man sich eigene Vorlagen ausdruckt, diese zusammenheften. Eine Loseblattsammlung wird nicht akzeptiert.“