Luftraum: Neue TMZ/RMZ um Nordholz

Luftraum
Neue TMZ/RMZ um Nordholz

Zuletzt aktualisiert am 28.09.2023
Neue TMZ/RMZ um Nordholz
Foto: DFS

Mit dem AIP AIC VFR 02/23 informiert die Deutsche Flugsicherung über die Neuerungen im niedersächsischen Luftraum. Die TMZ/RMZ orientiert sich im Wesentlichen an den Grenzen des dortigen Luftraum E und reicht von der Insel Neuwerk im Norden bis an die nördliche Stadtgrenze von Bremerhaven im Süden. Östlich grenzt die Zone an den äußeren Ring des Hamburger Luftraums, im Osten verläuft die Grenze etwa mittig über die Halbinsel Butjadingen.

TMZ und RMZ haben dabei exakt die gleichen Ausdehnungen, welche Regularien jeweils gelten, ist abhängig von der Art des Luftfahrzeugs, dass sich darin bewegt. Piloten von Luftfahrzeugen mit Transponder müssen in diesem Luftraum den Transponder auf Code 4460 schalten und auf der Frequenz 123.300 MHz (Nordholz Radar) Hörbereitschaft halten. Segelflugzeuge und andere bemannte Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte, die nicht über einen Transponder verfügen, sind von der generellen Transponderpflicht ausgenommen und haben die festgelegten Regelungen zur RMZ Nordholz zu befolgen. Im Fall Nordholz ist die RMZ-Frequenz identisch mit der der TMZ (123.300 MHz, Nordholz Radar).

Die Aktivierungszeiten der TMZ/RMZ sind an die der Kontrollzone gebunden. Der aktuelle Status kann über "Nordholz Turm", "Nordholz Radar und Langen Information abgefragt werden.