Flugbeschränkung um Münster
ED-R zum Treffen der G7-Außenminister

Wenn die Außenminister der G7-Staaten tagen, müssen Piloten einen großen Bogen um Münster machen: Am 3. und 4. November gilt ein Flugbeschränkungsgebiet um den Tagungsort. Doch auch über die ED-R hinaus gibt es einiges zu beachten.

ED-R zum Treffen der G7-Außenminister

Ein Kreis mit einem Durchmesser von sechs Nautischen Meilen beschreibt die ED-R "Aasee", die für Donnerstag und Freitag, 3. und 4. November 2022, eingerichtet wurde. Das Flugbeschränkungsgebiet reicht vom Boden bis Flugfläche 100. Von 0600 bis 1700 UTC sind dort Flüge nach VFR und IFR untersagt, ausgenommen davon sind lediglich Rettungs- und Behördenflüge sowohl Flüge nach IFR auf den veröffentlichten Abflugrouten, die die Sicherheitsrichtlinien des ICAO Annex 17 erfüllen – sprich: Linienverbindungen vom Flughafen Osnabrück.

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Um den Tagungsort der G7-Außenminister müssen Piloten am 3. und 4. November 2022 einiges beachten.

Abweichende Aktivierungszeiten werden von der Polizei festgelegt und per NOTAM veröffentlicht. In der Luft gibt der Fluginformationsdienst Langen auf seiner Frequenz 129,875 MHz Auskunft über den Status der ED-R.

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Funk- und Transponderpflicht

Doch die Auswirkungen des G7-Außenministertreffen reichen noch weiter: Über die ED-R hinaus wurde nämlich zusätzlich eine Zone mit Funk- und Transponderpflicht (Radio Mandatory Zone, RMZ und Transponder Mandatory Zone, TMZ) mit einem Radius von zwölf Nautischen Meilen um den Tagungsort eingerichtet. Auch sie reicht bis FL100. In dieser Zone muss bei Sichtflügen der Transponder mit dem Code 3760 und Höhenabfrage gerastet sein. Die Regelung gilt auch im Bereich der Transponder Mandatory Zone des Flughafens Münster-Osnabrück. Die Kontrollzone und der Luftraums D von Münster-Osnabrück sind von den Regelungen der TMZ/RMZ dagegen ausgenommen.

Keine Antwort erwarten

Zudem ist beim Einflug in die RMZ/TMZ "Aasee" auf der Frequenz 135,600 MHz eine Erstmeldung an "Police Info" abzusetzen, die das Rufzeichen, den Flugzeugtyp, die Position mit Höhenangabe und die Flugabsichten enthält. Ungewohnt für deutsche Piloten: Wie bei vielen Funkverfahren im Ausland üblich muss man nicht mit einer Antwort oder gar Freigabe der Bodenfunkstelle rechnen. Die Meldung abzusetzen reicht vollkommen.

Modellflieger und Drohnenpiloten sind von der RMZ/TMZ nicht betroffen, solange sie ihre Luftfahrzeuge nicht höher als 120 Meter betreiben.

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