War es bisher recht unbürokratisch möglich, als Nicht-Einwohner und -Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, eine Pilotenlizenz des Landes zu besitzen, so wird dies im kommenden Jahr ein Stück weit komplizierter. Die Federal Aviation Administration (FAA) verlangt ab dem 7. Juli 2025 von Piloten und Inhabern weiterer FAA-Lizenzen – etwa von Mechanikern – die Hinterlegung einer Postadresse in den USA, unter der sie für die Behörde erreichbar sind. Dies gilt auch für validierte Lizenzen. Betroffen sind nach FAA-Angaben rund 115.000 Lizenzen weltweit. Wer sich nicht daran hält, darf die Rechte seiner Lizenz nicht ausüben.
Wörtlich übersetzt heißt es in der Zusammenfassung des Gesetzes: "Die FAA verlangt von Personen mit ausländischer Adresse und ohne bei der FAA hinterlegte US-Anschrift, die Inhaber bestimmter Zeugnisse, Berechtigungen oder Genehmigungen sind oder diese beantragen, einen US-Bevollmächtigten für die Zustellung von FAA-Dokumenten zu benennen. Der US-Vertreter nimmt die Zustellung von FAA-Dokumenten im Namen des Zertifikatsinhabers oder Antragstellers entgegen." Die neue Vorschrift fügt dem Teil 3 von Titel 14 des Code of Federal Regulations (14 CFR) einen Unterabschnitt C hinzu. Als Empfänger bzw. "U.S.-Zustellungsbevollmächtigter" wird eine juristische Person oder ein Erwachsener mit einer Adresse in den USA definiert. Die FAA nennt beispielsweise Dienstleiter, Freunde oder Familienmitglieder.
Als Begründung gibt die Behörde an, dass die Zustellung von Gerichtsverfahren im Ausland mit hohen Kosten verbunden sei. Mit der Benennung eines US-Vertreters soll ein Teil dieser Kosten auf die Lizenzinhaber verlagert werden. Die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters für die Zustellung von Gerichtsverfahren könne laut FAA zwischen 50 und 200 US-Dollar pro Jahr kosten.