Sicherheitsempfehlung herausgegeben

Luftverkehr
Sicherheitshinweis der DFS

Veröffentlicht am 18.03.2019
Sicherheitshinweis der DFS
Foto: Deutsche Flugsicherung

Im aktuellen VFR-Newsletter der Deutschen Flugsicherung (DFS) ist ein Sicherheitshinweis für VFR-Piloten herausgegeben worden. Um gefährliche Annäherungen an der Grenze der Lufträume E und C zu vermeiden, sollten VFR-Piloten, insbeondere Segelflieger, Gleitschirm- und Hängegleiterpiloten sowei Flugzeuge und ULs ohne Transponder, den Luftraum E nicht unmittelbar bis an die Grenze zum Luftraum C ausnutzen, so heißt es in der Empfehlung der DFS. Piloten, die nach Sicht fliegen, sollten demnach maximal bis Fläche 95 (2900 Meter) steigen, um eine strukturelle Verkehrstrennung zu IFR-Flügen in Fläche 100 zu gewährleisten.

Über Deutschland beginnt der Luftraum C in Fläche 100 (in den Alpen in Fläche 130). Anders als bei der Luftraumstruktur um die großen Verkehrsflughäfen besteht hier abgesehen von den Halbkreisflughöhen für VFR-Streckenflüge keine vertikale Trennung von 500 Fuß zwischen IFR- und VFR-Verkehr, die durch ein festgelegtes Verfahren geregelt ist.

In diesem Höhenband sind IFR-Flüge mit Geschwindigkeiten von mehr als 250 Knoten nicht selten. Daher sei das Prinzip „see and avoid“ sehr schwierig zu realisieren, so die Deutsche Flugsicherung.

Zu beachten sind darüber hinaus Änderungen im deutschen Luftraum, die ab dem 28. März in Kraft treten. Sie werden jedes Jahr in den neuen ICAO-Karten veröffentlicht.