Ju-Air
Schweizer Ju 52 sollen weiter fliegen

Der Rundfluganbieter Ju-Air will alle seine drei historischen Junkers JU-52 restaurieren. Für den Sommer 2019 ist ein reduzierter Flugbetrieb mit nur einer Maschine geplant. Die Untersuchung der beiden gegroundeten Maschinen ergab keine sicherheitsrelevanten Mängel. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt stellte eine neue rechtliche Basis für den Flugbetrieb in Aussicht.

Schweizer Ju 52 sollen weiter fliegen

Das Schweizer Luftfahrtunternehmen Ju-Air plant, in einen langfristigen Weiterbetrieb seiner drei historischen Junkers Ju-52 zu investieren. Das gab Ju-Air in einer Pressemitteilung bekannt. Dazu würden die heute 70 und 80 Jahre alten Flugzeuge komplett demontiert und grundüberholt. Für die umfassendsten Revisionsarbeiten in der 36-jährigen Geschichte der Ju-Air müsse der Flugbetrieb im Sommer 2019 und 2020 reduziert werden.

Die Betreiber der JU-52-Flotte reagierten damit schnell auf die Nachricht, dass das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt dem Unternehmen die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entzogen hat, wie der aerokurier gestern online berichtete.

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2019/20 reduzierter Flugbetrieb wegen Grundüberholung

Für den Sommer 2019 soll nur ein Flugzeug für den Rundflugbetrieb eingesetzt werden. Es handele sich dabei um die HB-HOS, die seit November zusätzlich zur Jahreswartung auch umfassenden Korrosionsuntersuchungen unterzogen worden sei. Mit neuen, hochauflösenden Boroskopkameras könne man die Flügelholme und auch kleinste Hohlräume in Flügeln, Leitwerken und Rumpf ausleuchten und untersuchen, betonte Ju-Air.

Ein auf Materialprüfung spezialisiertes Institut soll zusätzlich sämtliche Verbindungspunkte innerhalb der Flügel durchleuchten. Dieses auf Röntgenstrahlen basierende Verfahren sei für die Ju-52 neu und müsse zuerst eingehend getestet und kalibriert werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Untersuchungen zögen sich deshalb länger hin als ursprünglich vorgesehen

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Die Analysen der Untersuchungen stehen demnach kurz vor dem Abschluss. Die optischen und boroskopischen Untersuchungen, die Röntgenaufnahmen und die Expertisen von Materialwissenschaftlern und Experten für Strukturen und Motoren hätten bisher keine Hinweise auf sicherheitsrelevante Mängel beim Flugzeug HB-HOS ergeben. Sofern keine Mängel auftauchen, werde die JU-AIR beim Bundesamt für Zivilluftfahrt ein Gesuch für den Flugbetrieb 2019 einreichen. Durch die Verzögerungen bei den Untersuchungen könne der Flugbetrieb der HB-HOS aber nicht vor Ende Mai wieder aufgenommen werden, informiert das Schweizer Unternehmen.

Umfangreiche Erneuerungen geplant

Die Ju-Air habe die zusätzliche Untersuchungszeit dazu genutzt, mit der Generalüberholung der HB-HOS zu beginnen. So kündigte der Betreiber umfangreiche Modernisierungen an der HB-HOS an. Die Maschine soll eine neue elektrische Verkabelung, ein überarbeitetes Cockpit, ein erneuertes Treibstoffsystem und eine neue Kabine bekommen. 2020 werde das Flugzeug dann in seine Baugruppen zerlegt, die Flügel sollen bei einem Spezialunternehmen generalüberholt werden.

Bei der Schwestermaschine HB-HOP will man diese Maßnahmen bereits in diesem Sommer durchführen. Der Oldtimer war schon im vergangenen November demontiert worden. Bis in einem Jahr soll auch diese Ju-52 wieder einsatztauglich sein und den Flugbetrieb 2020 sicherstellen.

Die zehn Jahre jüngere HB-HOY, ein Casa-Lizenzbau aus dem Jahr 1949, bleibt bis auf weiteres in Mönchengladbach ausgestellt und wird vorerst nicht geflogen. Vertragliche Vereinbarungen lassen einen Abzug der jüngsten Maschine der JU-AIR im Moment nicht zu. Sobald die HB-HOY in die Schweiz geholt werden kann, soll auch sie generalüberholt werden.

Das Unternehmen betonte weiter, dass die Generalüberholung der drei Maschinen in keinem direkten Zusammenhang mit dem Absturz der HB-HOT im vergangenen August stehe. Sie sei eine freiwillige Investition in die Sicherheit und in die Werterhaltung der Flugzeuge. Nach wie vor gebe es keine Hinweise darauf, dass eine technische Ursache zum Unfall der HB-HOT geführt hätte. Die im vergangenen November öffentlich diskutierten Schäden am Unfallflugzeug seien laut Unfalluntersuchungsstelle SUST allesamt keinerlei Ursache für den Unfall.

Neue rechtliche Grundlage für Flugbetrieb

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hatte der JU-AIR in einem Schreiben mitgeteilt, dass es den Betrieb der Ju-52 auf eine neue, rechtliche Grundlage stellen will. Da die Hersteller von Flugzeugen und Motoren nicht mehr existieren, verlangt das BAZL unter anderem die Schaffung einer Organisation aus mehreren Fachstellen, welche den künftigen Unterhalt der Flugzeuge regeln und überwachen kann.

Die Sicherheit des künftigen Flugbetriebs habe oberste Priorität, so die Pressemeldung von Ju-Air. Man sei solide finanziert, sowie bereit und in der Lage, die verlangte Organisation zur Gewährleistung eines künftigen Flugbetriebs einzurichten und die dazu nötigen externen Fachleute und Organisationen zu verpflichten. Für den Verwaltungsaufwand und die Änderungen erwartet das Unternehmen einen Zeitraum von mehreren Monaten. In der Zwischenzeit müsse der Ju-Air eine Übergangsregelung gewährt werden, die einen sicheren Flugbetrieb ermöglicht.

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aerokurier 04 / 2023

Erscheinungsdatum 20.03.2023