Flugverbot für hunderte Flugzeuge mit N-Registrierung

Keine Starterlaubnis
Flugverbot für Flugzeuge mit N-Registrierung

ArtikeldatumVeröffentlicht am 15.01.2026
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Flugverbot für Flugzeuge mit N-Registrierung
Foto: Erik Brouwer

Zahlreiche Flugzeughalter dürfen mit ihren N-registrierten Maschinen erstmal nicht mehr starten. Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat rund 800 Luftfahrzeuge, die bei der FAA unter dem Treuhänder Southern Aircraft Consultancy Inc. (SACI) registriert sind, mit einem Flugverbot belegt. Begründung: Sie haben keine gültige Zulassung. Unter den gegroundeten Maschinen sind auch mehrere Dutzend Turboprops sowie Geschäftsreiseflugzeuge und Turbinenhubschrauber. Laut einer Mitteilung der FAA sind alle Flugzeugzulassungszertifikate von SACI mit sofortiger Wirkung ungültig, da das Unternehmen bei der Einreichung der Zulassungsanträge gegen die US-Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen verstoßen habe. Das in Großbritannien ansässige Unternehmen wurde außerdem angewiesen, alle Zertifikate innerhalb von 21 Tagen abzugeben.

Treuhänder ohne US-Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in den Staaten

Um ein Flugzeug unter Verwendung einer Treuhandvereinbarung zu registrieren, muss das Unternehmen beziehungsweise der Treuhänder entweder US-Staatsbürger oder Ausländer mit Wohnsitz in den USA sein, heißt es in der Mitteilung der FAA. Das britische Unternehmen SACI habe gegen diese FAA-Vorschriften bezüglich der Anforderungen an die US-Staatsbürgerschaft jedoch verstoßen.

Ohne gültige Zertifizierung sofortige Stilllegung

Laut FAA führten die ungültigen Flugzeugregistrierungszertifikate zur sofortigen Stilllegung aller bei SACI registrierten Flugzeuge. Für einen legalen Flugbetrieb müssten betroffene Flugzeugbesitzer ihre Flugzeuge entweder über das Flugzeugregister eines anderen Landes oder in den USA neu registrieren. Dafür müssen sie zusammen mit einem Eigentumsnachweis einen Antrag auf Flugzeugregistrierung bei der FAA einreichen und eine Registrierungsgebühr entrichten. Sie erhalten dann eine vorübergehende Genehmigung, innerhalb der USA zu operieren, bis der Antragsteller eine Flugzeugregistrierungsbescheinigung erhält oder bis die FAA den Antrag ablehnt.

Die vorübergehende Genehmigung gilt zwar nicht für Flüge außerhalb der USA. Antragsteller, die ein Flugzeug außerhalb der USA betreiben, können aber zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Erklärung über internationale Flüge einreichen, um dadurch die Bearbeitung zu beschleunigen.