Nach jahrelangem Kampf kleiner Flugplätze und Luftsportvereine für eine Lockerung der Flugleiterpflicht ist nun der Flugplatz Timmersdorf in der Steiermark als erster Platz in Österreich von der ständigen Anwesenheit eines Betriebsleiters befreit worden. „Dem Alpine-Sportflieger-Club Leoben, Timmersdorf, wird für den Zivilflugplatz Leoben-Timmersdorf die Bewilligung einer Ausnahme von der Anwesenheitspflicht des Flugplatzbetriebsleiters erteilt“, heißt es kurz im offiziellen Bescheid der zuständigen Landesbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Leoben, die dem Flugsportverein in Timmersdorf zugestellt wurde. Der Luftsportverein wollte den Flugplatz bereits vor einiger Zeit als Testgelände für einen Betrieb ohne Flugleiter zur Verfügung stellen.
Bislang war die Luftsicherung Austrocontrol nicht von der alten Regelung abgewichen. Eine Rettungskette könne nur sichergestellt werden, wenn eine Person vor Ort sei, so die Argumentation der Behörde. Erst durch den Minister Norbert Hofer kam es nun zu einem Umdenken. Die Befreiung ist jedoch mit einigen Auflagen verbunden. So ist der Flugplatzhalter verpflichtet, regelmäßig den Platz zu kontrollieren. Anfliegende Piloten müssen sich nach wie vor telefonisch oder per E-Mail anmelden. Außerdem sind sie angehalten, bei Start und Landung die anderen Verkehrsteilnehmer durch Blindmeldungen über ihr Vorhaben zu informieren. Nur vier Flugbewegungen pro Stunde sind erlaubt. Zudem wird das Areal durch Kameras kontrolliert. Dennoch wurde die Entscheidung von vielen Piloten in Österreich begrüßt, die österreichische Kleine Zeitung nannte die Entscheidung „ein neues Kapitel“ in der österreichischen Luftfahrtgeschichte.
Das Foto zeigt exemplarisch den Flugplatz Zell am See.