Schon länger hat die europäische Luffahrt-Agentur EASA erkannt, dass die Zertifizierung kleiner Flugschulen als Approved Training Organisation (ATO) nicht unbedingt zielführend ist. In der General Aviation Roadmap hat sich die Behörde unter dem Titel „Making life easier for flying schools“ selbst das Ziel gesetzt, mit so genannten Declared Training Organisations (DTO) vereinfachte Rahmenbedingungen für Flugschulen der Allgemeinen Luftfahrt auf den Weg zu bringen. Seit April 2015 müssen Flugschulen, die Privatpiloten ausbilden, ebenso aufwändig organisiert sein wie Schulen, die Verkehrspiloten ausbilden. Deutschland hatte damals nicht vom Opt-out Gebrauch gemacht und die Flugschulen hierzulande zur Umstellung verpflichtet.
Ende Oktober hat das EASA-Committee der Einführung von DTOs zugestimmt. So wird eine Struktur zurückgebracht, die es vor ATO-Einführung bereits in Form der Registered Facilities (RF) gab. Ziel ist es, so heißt es in der Opinion 11/2016, die Schulung für PPL und LAPL außerhalb der ATOs zu ermöglichen. Die Ausbildung von Motorflugpiloten ist auf VFR-Aktivitäten, einschließlich Nachtflüge, beschränkt. Auch die Ausbildung von Segelflug- und Ballonpiloten darf in DTOs erfolgen.
Für DTOs wird es ausreichen, eine entsprechende Dokumentation bei der zuständigen Behörde einzureichen.„Ohne eine formale Zulassung zu benötigen, kann eine DTO die Schulung für nicht-kommerzielle Pilotenlizenzen anbieten, sobald sie ihre Ausbildungsaktivitäten der zuständigen Behörde gemeldet hat.“ Darin müssen detaillierte Informationen über die Schule, ihre Aktivitäten und das Ausbildungsprogramme enthalten sein. Die Ausbildung VFR, einschließlich Nachtflug, beschränkt. Dies soll in einem noch zu veröffentlichenden Part-DTO festgehalten werden. Stichtag für Flugschulen wird der 8. April 2018 sein.
Die Details sind im Original in der Opinion 11/2016 nachzulesen, die hier veröffentlicht ist.