Im Luftsportgeräte-Büro war viel los im vergangenen Jahr. Zu den Höhepunkten gehörten die erfolgreichen Musterprüfungen von vier ULs: Flywhale, TrixySpirit, Matto und Pioneer 200 können nun auch in Deutschland zugelassen werden. Außerdem erhielten 616 Aspiranten ihre Lizenz für Dreiachs-ULs, UL-Tragschrauber oder Ultraleichthubschrauber, 57 Piloten wurde die Lehrberechtigung erteilt und 27 Techniker durften ihre Prüferlaubnis der Klasse 5 in Empfang nehmen. Fünf Flugschulen nahmen den Schulungsbetrieb auf.
Den Kampf um die Erhöhung des Abfluggewichts für Ultraleichtflugzeuge schildert Einführer wie folgt: „Die Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC hatte sich zu Beginn des Jahres 2016 den Initiativen zur Vereinheitlichung der MTOM und Gewichtserhöhung UL auf 600 kg bei gleichzeitiger Festlegung des Leergewichtes von 350 kg angeschlossen. Der Wunsch der Änderung und Vereinheitlichung des Annex II auf die vorgenannten Werte hat im Jahr 2017 jedoch keine Mehrheit in den europäischen Gremien und Mitgliedern gefunden. Der bestehende Annex bleibt damit im Grundsatz weitgehend unverändert. Durch Beharrlichkeit der beteiligten Funktionäre und Abgeordneten soll jedoch ein neuer Paragraph in das Gesamtwerk des europäischen Basic Regulation, also der zu ändernden EU-Verordnung, eingefügt werden. Dieser würde die Mitgliedsstaatenermächtigen, für sich selbst die Möglichkeit der Erhöhung des Abfluggewichtes von bestimmten Luftfahrzeugen auf 600 kg gegenüber der EASA zu erklären. Das könnte in unserer Beauftragung für Ultraleichtflugzeuge und UL-Hubschrauber gelten. Für ein solches Opt Out gilt es zur Umsetzung nationale Vorschriften zu ergänzen und zu ändern. LSG-B und DULV haben gemeinsam mit den Vorbereitungen, unter anderem der Ergänzung der Bauvorschriften, begonnen.“
Der Geschäftsbericht ist auf der Webseite des DAeC zu finden.