Nach einer Meldung auf der Homepage des aerokurier im November des vergangenen Jahres hatte es Unklarheiten über die Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht gegeben. Auf Anfrage des aerokurier hat die Zentrale Auskunftstelle des Zolls nun die Umsetzung der Verordnung bestätigt: Privatpiloten müssen demnach seit Januar 2022 in Deutschland keinen Zollflugplatz mehr ansteuern, wenn sie die EU verlassen oder von einem EU-Nachbarland aus einreisen wollen (EU-Verordnung 2020/877).
Die bis vor kurzem geltende Regelung, nach der nicht in der EU zugelassene Flugzeuge mit Zulassung in Drittstaaten für den Grenzüberflug und in der EU registrierte Flugzeuge für den Einflug in die EU einen Zollflugplatz in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat anfliegen mussten, gilt demnach nicht mehr. Bislang brauchten die Piloten bei derartigen privaten Flügen eine Zollabfertigung innerhalb der EU. Privatpiloten, die keine zu verzollenden Waren an Bord haben, können nun ohne die EU-Zollabfertigung in die Union ein- oder aus ihr ausfliegen.
Neuregelung auch für N-registrierte Maschinen
Auch Flugzeuge mit US-amerikanischer N-Registrierung sind von der Zollabfertigung unter diesen Umständen befreit. Allerdings muss das betreffende Flugzeug zuvor bereits offiziell in die EU eingeführt worden sein. Das Recht der Europäischen Union gilt hier vor Länderrecht.
Vereinfachung gilt für EU-Gebiet, nicht für Abfertigung in Drittstaaten
Bei Flügen in Schengen-Staaten, die nicht der EU angehören (Norwegen und die Schweiz) gelten die neuen Regelungen ebenfalls. Damit wird das Einfliegen in diese Staaten auf der EU-Seite unkomplizierter. Dennoch gilt die Befreiung nur für die Abfertigung innerhalb der Europäischen Union. Die Zollabfertigung außerhalb der EU-Grenzen ist davon unberührt und unterliegt dem geltenden nationalen Recht des zuständigen Staates. Im Fall von Norwegen oder der Schweiz bedeutet dies, dass bei privaten Flügen ohne zu verzollende Waren zwar der Zollflugplatzzwang auf EU-Seite entfällt, jedoch nicht auf dem Gebiet der Schweiz bzw. Norwegens. Im Einzelfall sollten sich Piloten vor einem Flug über eine EU-Außengrenze beim zuständigen Zollamt informieren und ihren Flugplan gegebenenfalls anpassen. Hier sind sämtliche Informationen zu Schweizer Zollflugplätzen publiziert.