NfL zu Funkverfahren
Aus „Info“ wird „Radio“

Mit der NfL 2023-1-2726 präzisiert die Deutsche Flugsicherung die Regeln für Sprechfunkverfahren. Eine entscheidende Änderung betrifft die Allgemeine Luftfahrt – allerdings gibt es Widersprüche

Aus „Info“ wird „Radio“
Foto: Ole Kremer

Für sichere Flüge ist der Funkverkehr zwischen Cockpitcrews und Bodenfunkstellen unabdingbar – ganz egal, ob Airline-Betrieb oder Allgemeine Luftfahrt vom Business Jet bis hin zu UL-, Motorflug- und Segelflugpiloten. Mit der NfL 2023-1-2726 hat die DFS Deutsche Flugsicherung jetzt die Sprechfunkverfahren präzisiert.

Ein entscheidendes Detail betrifft dabei vor allem die Allgemeine Luftfahrt, die vielfach von Plätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle aus operiert. Das bisher für Flugleitungen verwendete Rufzeichen "Info" gibt es jetzt nicht mehr. Stattdessen werden diese Funkstationen mit "Radio" bezeichnet. Plätze mit AFIS (Aerodrome Flight Service) – in der Regel sind dies Flugplätze mit IFR-Verfahren – werden hingegen mit "Information" gerufen. Dies gilt auch für FIS mit dem Rufzeichen "Langen Information". Eine weitere Neuerung betrifft die Möglichkeit, den Namen des Flugzeugherstellers oder das Flugzeugmodell dem Kennzeichen voranzustellen.

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Kommentar

Initiator der besagten NfL – die es offiziell übrigens nur gegen Bezahlung gibt – ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das sich den Vorwurf einer handwerklich denkbar schlechten Umsetzung gefallen lassen muss. Denn nun stehen NfL und andere offizielle Dokumente im Widerspruch. Die am 7. Februar 2023 veröffentlichte Bekanntmachung ist am 8. Februar in Kraft getreten. Damit sind Info-Frequenzen zu Radio-Frequenzen geworden. Oder etwa nicht? Die Frequenzzuteilungsurkunden der Bundesnetzagentur beinhalten nach wie vor das Rufzeichen "Info". So ist es zumindest am Heimatplatz des Autors der Fall, einem Sonderlandeplatz in Rheinland-Pfalz. Auch die Anflugblätter in der seit Anfang des Jahres kostenfrei erhältlichen AIP VFR beinhalten das Rufzeichen "Info". Wie soll das in Einklang zu bringen sein? Wonach soll sich ein Pilot bei der Flugvorbereitung richten und wie soll sich der Flugleiter verhalten? Eine Anfrage der Redaktion hat die DFS noch nicht beantwortet. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald uns die Antworten vorliegen.

+++ Update +++

Zwischenzeitlich liegt uns eine Stellungnahme vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) vor, die wir im Wortlaut wiedergeben.

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"Die Regelungen zu den Sprechfunkverfahren wurden mit NfL Nr. 2023-1-2726 grundsätzlich überarbeitet und an die EU-Regelwerke angepasst.

Es ist richtig, dass eine Änderung das Rufzeichen von unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS betrifft, altes Rufzeichen INFO, neues Rufzeichen RADIO.

Die Grundlage hierfür befindet sich im GM2 Articel 3a(1) "Determination of the need for the provision of air traffic services" zur Commission Implementing Regulation (EU) 2020/469.

Das Rufzeichen soll so bald wie möglich genutzt werden, daher wird das BAF hierzu zusätzliche "Übergangsregelungen" auf der Homepage (www.baf.bund.de) bekannt geben.

Die Anpassungen in der AIP sollen von den Flugplätzen ebenfalls nach und nach angestoßen werden."

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Erscheinungsdatum 20.09.2023