Die Freiheit über den Wolken mag grenzenlos sein, bis dorthin ist aber aktuell noch etwas Vorarbeit am Boden nötig. Wer in die Eidgenossenschaft einreisen möchte, muss hierfür einen Zollflugplatz anfliegen, welche es in verschiedenen Kategorien und mit verschiedenen Verfahren gibt. Danach herrscht Bewegungsfreiheit im Land – für die Ausreise muss jedoch erneut ein Zollflugplatz angesteuert und die Prozedur erneut abgewickelt werden. Dies ist per se kein Kraftakt, aber dennoch ein Zusatzaufwand in der Flugplanung und schlägt auf den meisten Flugplätzen mit einer gesonderten Gebühr in der Höhe von bis zu einigen Dutzend Euro zu Buche. Das Ansteuern eines Zollflugplatzes bei der Ein- und Ausreise in oder aus der EU ist seit einiger Zeit nicht ...
Zoll und ULs: Neue Regeln auf den Weg gebracht :Grenzenlose Freiheit für die Schweiz?
Die im Herzen Europas gelegene Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und wartet mit Besonderheiten im Umgang mit Zoll und Ultraleichtflugzeugen auf. Beides könnte sich jedoch bald vereinfachen.
Veröffentlicht am 13.04.2026

Foto: Laris Romic




