Anfluggebühren
Bagatellverzicht könnte Entlastung bringen

Die Regelungen zur Erhebung von Anfluggebühren zur Finanzierung der IFR-Infrastruktur an Regionalflugplätzen ist aktualisiert worden. Eine Möglichkeit zum Bagatellverzicht ermöglicht es den Plätzen, leichten VFR-Verkehr von den Kosten zu befreien.

Bagatellverzicht könnte Entlastung bringen
Foto: Patrick Holland-Moritz

Der Ärger um die Einführung von Anfluggebühren zur Finanzierung der IFR-Infrastruktur scheint zumindest teilweise vom Tisch. Laut AOPA Germany ist nun mit Verspätung die Einführung der Bagatellgebühren bei der Erhebung der Anfluggebühren erfolgt.

Nach Informationen des Verbandes ist sie festgelegt in §9 Abs. 7 der neuen Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) und wird demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wörtlich heißt es dort: "Die Flugsicherungsorganisation kann auf die Geltendmachung von Gebühren in geringer Höhe ganz oder teilweise verzichten." Damit scheint nach Einschätzung der AOPA die befürchtete Überbelastung der Flugplatznutzer, aber auch der daraus resultierende Umsatzeinbruch der Flugplätze abgewendet. Da für die Bagatellgebühren aber keine Grenze definiert ist, bleibe abzuwarten, wie sie in der Zukunft von jedem Flugplatz festgelegt wird.

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Die Diskussion um die Anfluggebühren war im Sommer hochgekocht, weil mit Inkrafttreten einer Änderung der Flugsicherungs An- und Abflug-Kostenverordnung zum 1. September an allen Regionalflugplätzen, die Dienste für die Betreuung von IFR-Verkehr vorhalten müssen, entsprechende Kosten für jede Flugbewegung fällig geworden wären – und zwar unabhängig davon, ob die IFR-Dienste in Anspruch genommen werden. Damit wollte das Bundesverkehrsministerium auch diejenigen Flugplätze mit IFR-Verfahren finanziell unterstützen, die nicht wie die internationalen Flughäfen von der DFS betreut werden, was die Flugplätze und auch die AOPA grundsätzlich begrüßten. Dabei wurde allerdings eine ursprünglich geplante Befreiung von Luftfahrzeugen unter zwei Tonnen MTOW, die offenbar wie auch bei den Streckengebühren vorgesehen war, aufgrund formaler juristischer Bedenken weggefallen.

Die Höhe der gewichtsabhängigen Gebühren entspricht exakt dem Niveau derer an den internationalen Flughäfen. So wären beispielsweise für ein ULvon 472,5 Kilogramm MTOW 6,20 Euro fällig gewesen, für eine Cessna 172 mit 1160 Kilogramm 10,85 Euro – zusätzlich zu den Lande- und gegebenfalls Handlinggebühren. Die AOPA bewertete dies in einer Stellungnahme als möglicherweise juristisch angreifbar, dass VFR-Verkehr mit den Kosten für die IFR-Infrastruktur belastet werden soll. Zwar erhöhten sich dadurch die zu erwartenden Gebühreneinnahmen enorm, denn die kleinen Flugzeuge machen an Regionalflugplätzen das Gros des Verkehrs aus. Allerdings befürchteten selbst die betroffenen Flugplätze, dass sie speziell Flugschulen und Luftsportvereine mit einem großen Anteil von VFR-Flugbewegungen als Kunden verlieren könnten, wenn diese an kostengünstigere Flugplätze in der Umgebung abwandern.

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Laut AOPA bleibe nun aber abzuwarten, wie es angesichts der Umsatzeinbrüche und der daraus resultierenden finanziellen Probleme der Flugsicherung weiter geht. Man müsse aber davon ausgehen, dass es Versuche geben wird, die Flugsicherungsgebühren anzuheben. Ob und wie dann auf  "Bagatellgebühren" verzichtet werde, bleibe abzuwarten.

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