Ozapft is – und Prost! Für alle anderen gilt: Aufgepasst bei Flügen über die Münchner Innenstadt! Die Deutsche Flugsicherung hat in ihrer Bekanntmachung AIP SUP VFR 25/18 und IFR 26/18 erlassen, dass in der Zeit von Samstag, 22. September, bis Sonntag, 7. Oktober, täglich von 8.00 Uhr bis 1.30 Uhr des Folgetages Ortszeit (MEZ), ein Flugbeschränkungsgebiet über München besteht. Betroffen ist die Münchner Innenstadt in einem Radius von 5,5 Kilometer (3 NM) um den Sendlinger Tor Platz. Das gilt jedoch nicht nur für privat und gewerblich genutzte Luftfahrzeuge, sondern auch für Flugmodelle und Drohnen. In der RMZ „München" – einem Gebiet mit Funkkommunikationspflicht, das sich im Radius von knapp 17 Kilometern (9 NM) um den Sendlinger Tor Platz erstreckt – ist die Frequenz 122,800 MHz zu nutzen. Rufzeichen ist „Police Info". Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung abzusetzen, die die Kennung der gerufenen Station, das Rufzeichen und das Luftfahrzeugmuster sowie Standort, Flughöhe und Flugabsichten umfasst. Während des Fluges in der RMZ ist eine dauernde Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ ist ebenfalls zu melden. Von der Funkkommunikationspflicht ausgenommen sind Flüge der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind von den Regelungen nicht betroffen. Allgemein bestehende Genehmigungen haben in dieser Zeit keine Gültigkeit. Wer das Flugbeschränkungsgebiet missachtet, muss mit erheblichen Sanktionen rechnen: „Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft." Die Münchner Polizei wird mit Blick auf die mögliche Wirkung solcher Fluggeräte auf große Menschenmengen eine gezielte Überwachung der Flugverbotszone durchführen und jeden festgestellten Vorfall verfolgen.
Oktoberfest :Flugbeschränkungsgebiet über München
Vom 22. September bis 7. Oktober feiert München das Oktoberfest. Piloten müssen die Innenstadt in diesem Zeitraum großräumig umfliegen. Aber auch für Modellflieger und Drohnenpiloten gilt das Flugbeschränkungsgebiet.
Veröffentlicht am 12.09.2018

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