
Mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" will Bundesverkehrsminister Dobrindt der Zukunftstechnologie „Drohne" neue Chancen eröffnen. Die Einführung von klaren Regeln soll zudem die Sicherheit im Luftraum und den Schutz der Privatsphäre erhöhen. Für bestimmte Zonen ist daher ein generelles Betriebsverbot vorgesehen: So dürfen Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme beispielsweise nicht über sensiblen Bereichen wie Menschenansammlungen oder stark frequentierten Verkehrswegen, im 1,5 Kilometer-Umfeld von Flugplätzen oder in Flughöhen ab 100 Meter über Grund betrieben werden. Über öffentlichen Einrichtungen, Wohngebieten und Industrieanlagen sind Flugbewegungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Fluggeräte unter fünf Kilogramm, die keiner Erlaubnispflicht unterliegen, dürfen nach wie vor nur auf Sichtweite betrieben werden. So weit, so gut. Dass Dobrindt für gewerbliche Nutzer jedoch gleichzeitig das generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufheben möchte, erscheint fragwürdig und für die Sicherheit im Luftraum nicht unbedingt zuträglich.
Der Betrieb außerhalb der Sichtweite ist nur in Einzelfällen möglich
Michael Wieland sieht keinen Grund zur Sorge. Gemeinsam mit Andreas von Veltheim betreibt er den Drohnen-Dienstleister CopterView und berät Regulierungsbehörden bei der Registrierung und digitalen Visualisierung von Drohnen. „Die neue Regelung soll die Landesluftfahrtbehörden bei Einzelanträgen entlasten und der Industrie die nötigen Rahmenbedingungen geben, um den Luftraum kommerziell zu nutzen“, erklärt der Fachmann, der seine Freizeit selbst gerne im Cockpit verbringt. „Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Gesamtmasse von über fünf Kilogramm oder bei Flügen über 100 Meter ist weiterhin eine Erlaubnis von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erforderlich. Nur in Einzelfällen und unter Auflagen kann diese den Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigen, sofern eine objektive Sicherheitsbewertung vorliegt. Dass die Sicherheit von bemannten Luftfahrzeugen dabei Vorrang hat, versteht sich von selbst.“ Gemäß Wieland bleibt für die Allgemeine Luftfahrt alles beim Alten: „Mit weiteren Luftraumbeschränkungen ist vorerst nicht zu rechnen.“ Ob die Verordnung tatsächlich umgesetzt wird, entscheidet sich am 10. März.