Neue AD der EASA
Startverbot für 25 Robin-Flugzeuge aufgehoben

Die zuletzt 25 gegroundeten DR 400 des französischen Herstellers Robin Aircraft dürfen unter Einhaltung bestimmter Auflagen wieder fliegen. Das geht aus einer neuen AD der EASA hervor.

Startverbot für 25 Robin-Flugzeuge aufgehoben
Foto: Patrick Holland-Moritz

Im Dezember 2022 hatte die europäische Luftfahrtbehörde EASA in einer Emergency Airworthiness Directive (2022-0267-E) verordnet, dass 25 Flugzeuge der DR 400-Familie von Robin Aircraft bis auf Weiteres am Boden bleiben müssen. Technischer Hintergrund sind Probleme mit dem Hauptholm, die bei einer Routinekontrolle zu Tage getreten sind und die zu einer verminderten strukturellen Festigkeit des Flügels bis hin zum Versagen der Tragflächenstruktur führen können, wie es damals hieß.

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Am 7. März 2023 hat die EASA eine neue Emergency Airworthiness Directive veröffentlicht, die die alte Veröffentlichung ablöst. Das Dokument 2023-0048-E sieht vor, dass alle betroffenen Flugzeuge, einschließlich der 25 zuvor mit einem Startverbot belegten Flugzeuge, jetzt berechtigt sind, in den Kategorien N und U (Normal und Utility) mit Einschränkungen zu fliegen. Das gibt Robin Aircraft in einer Mitteilung bekannt.

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Folgende Auflagen sind laut Hersteller zu beachten:

- Kein Kunstflug: Lazy Eight und Chandelle sind verboten.

- Flugmanöver mit einem Neigungswinkel von mehr als 60 Grad sind verboten.

- Stalls sind nur in Anwesenheit eines Fluglehrers an Bord des Flugzeugs erlaubt.

- Die VNO (Höchstgeschwindigkeit in turbulenter Luft) wird von 260 auf 230km/h reduziert.

Halter sind verpflichtet, neben dem Fahrtmesser einen Aufkleber anzubringen, der die reduzierte VNO angibt. Eine Kopie der AD ist ins Flughandbuch einzufügen und Piloten sind zu informieren.

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Erscheinungsdatum 20.09.2023