Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat bekannt gegeben, dass vom 21. September bis zum 6. Oktober anlässlich des Münchner Oktoberfestes ein Flugbeschränkungsgebiet im Raum der ED-R München eingerichtet wird. Die vertikale Begrenzung der Flugbeschränkung soll von GND bis FL100 reichen, eine seitliche Begrenzung besteht dann im Radius von 3 Nautischen Meilen um das Stadtzentrum. Das Beschränkungsgebiet gilt täglich von 6 bis 23.30 Uhr UTC.
In dem betreffenden Bereich sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und anderen unbemannten Luftfahrtsystemen wie Drohnen untersagt. Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab bei der Polizeihubschrauberstaffel Bayern über die Frequenz 122,800 MHz („Police Info“) anzumelden. Während des Aufenthalts im Flugbeschränkungsgebiet ist eine dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz 122,800 MHz („Police Info“) einzuhalten.
Zuwiderhandlungen gegen die angeordnete Flugbeschränkung werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.