Betroffen sind Gurtsysteme mit den Partnummern P/N 4-01-( ), 4-02-( ), 4-03-( ), oder 4-04-( ). Es geht insbesondere um die Schroth Drehverschlusstypen SL 10.xx und SL 12.xx.
Hintergrund ist, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, dass sich eine einzelne Zunge des Gurtsystems ohne vorherige Aktivierung des Öffnungsmechanismus von dem Verschluss lösen kann. Untersuchungen von Schroth haben ergeben, dass dieser Effekt durch unterschiedliche Belastungscharakteristika, die typischerweise beim Kunstflug auftreten, in Kombination mit sehr stramm angelegten Gurtsystemen, verursacht werden kann. Diese Betriebsbedingungen können in erhöhtem Abrieb und Verschleiß der Haltestifte oder der Zungen resultieren, die wiederum die Bedingungen für ein unbeabsichtigtes Lösen einer einzelnen Zunge schaffen können.
Schroth Safety Products schränkt jetzt die Verwendung von Rückhaltesystemen auf spezielle Verschlusskonfigurationen ein. Alle Gurtsysteme mit Verschlusstypen ohne zulässige Konfigurationen dürfen nicht für regelmäßige oder gelegentliche Akroflüge eingesetzt werden.
Alle Gurtsysteme von Schroth, die gelegentlich oder regelmäßig für Kunstflug genutzt werden und zugelassene Verschlusstypen für Kunstflug beinhalten, unterliegen einer maximalen Nutzungsdauer von fünf Jahren ab dem Produktionsdatum. Diese Gurtsysteme müssen nach fünf Jahren ausgewechselt werden, ohne Berücksichtigung dessen, ob sie weiterhin für Kunstflug eingesetzt werden, oder nicht.
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