Ju-Air
BAZL verbietet kommerzielle Flüge

Die Entscheidung ist hart: Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt wird der Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entziehen. Ein Betrieb der Oldtimer vom Typ Ju-52 im Vereinsrahmen soll jedoch möglich bleiben.

BAZL verbietet kommerzielle Flüge
Foto: Ju-Air

Es ist der lange Schatten des tragischen Absturzes der Junkers Ju-52 HB-HOT, der sich am 4. August 2018 ereignete und 20 Menschen das Leben kostete: Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 12. März in einer Pressemitteilung bekanntgab, wird die Behörde der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entziehen. Die Ju-Air kann aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten. Mit dieser Lösung will das BAZL den Weiterbetrieb auch größerer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen. Die Ju-Air-Oldtimer bleiben allerdings vorläufig am Boden, da diverse vom BAZL geforderte technische Maßnahmen noch nicht vollständig definiert und umgesetzt sind.

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Bei Gründung der Ju-Air vor über 35 Jahren erteilte das BAZL drei aus Schweizer Militärbeständen stammenden Oldtimern des Typs Junkers Ju-52 eine Betriebsbewilligung für kommerzielle Passagierflüge. Dabei wurden damals mehrere Ausnahmen für eine nationale Regelung gewährt.

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Der Absturz der HB-HOT am 4. August 2018 brachte die Diskussion über die Sicherheit der Oldtimer ins Rollen.

Nach dem Unfall der HB-HOT im Sommer 2018 hat die Schweizer Behörde die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt und ist zu dem Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt. Dieser Entscheid wird auch durch Fakten aus der laufenden Unfalluntersuchung durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gestützt. Zusätzlich wird sich laut BAZL-Pressemitteilung die europäische Gesetzgebung für Oldtimer ab Mitte 2019 ändern und einen kommerziellen Betrieb nicht mehr zulassen. (Die genauen Regelungen sind der aerokurier-Redaktion noch unbekannt, eine entsprechende Anfrage an das BAZL ist gestellt.) Hingegen soll ein Betrieb im privaten Rahmen und unter nationalen Auflagen weiterhin möglich sein. Im Rahmen einer Vereinslösung sollen Vereinsmitglieder, die den Erlebnisflug suchen und ein Interesse am Weiterbetrieb historischer Flugzeuge haben, weiterhin mitgeführt werden können. Die Passagiere müssen seit mindestens 30 Tagen Vereinsmitglieder sein und über die höheren Risiken aufgeklärt sein, die bei historischen Flugzeugen im Vergleich zu modernen Passagierflugzeugen bestehen.

Hohe Passagierkapazität bedingt andere Maßstäbe

Da Flugzeuge wie die Junkers Ju-52 eine größere Zahl von Passagieren befördern können, müssten sie technisch und operationell höhere Anforderungen erfüllen als kleinere Oldtimerflugzeuge, erklärd die Behörde weiter. Erschwerend komme bei den Ju-52 hinzu, dass es keinen Hersteller mehr gibt, der für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich ist. Das BAZL sei wie andere nationalen Aufsichtsbehörden schon aus Ressourcengründen nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Die privaten Betreiber von grossen Oldtimerflugzeugen müssten sich daher entweder selbst dieses Fachwissen aneignen oder diese Aufgabe an einen externen Betrieb delegieren.

Da die Ju-Air die vom BAZL geforderten technischen Massnahmen noch nicht vollständig erfüllen kann, bleiben ihre Oldtimerflugzeuge weiterhin am Boden. Solange lassen sich aus Sicht des BAZL auch keine Aussagen über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Flugbetriebes durch die Ju-Air machen.

Das Aus für kommerzielle Oldtimerflüge?

Mit dem Entscheid des BAZL dürfte es für Flugzeugfans kaum noch möglich sein, Luftfahrthistorie der 20er Jahre hautnah bei einem Flug zu erleben. Da auch die Lufthansa bereits im Januar verkündet hatte, die finanzielle Unterstützung der von der Deutschen Lufthansa Berlin Stiftung betriebenen Ju-52 D-AQUI zu beenden, gibt es derzeit in Europa keinen Anbieter mehr für kommerzielle Rundflüge mit den historischen Wellblechflugzeugen. Auch bei der D-AQUI ist noch unklar, ob und wenn ja zu welchen Anlässen das Flugzeug wieder abheben wird.

Rimensberger
Auch die D-AQUI wird keine Passagierflüge mehr durchführen, nachdem die Lufthansa die finanzielle Unterstützung gestoppt hat.
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Erscheinungsdatum 19.05.2023