Bis zum 31.12.2017 müssen die Sprechfunkgeräte aller Bodenfunkstellen und Luftfahrzeuge auf den neuen Standard umgerüstet werden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) rät deshalb allen Betroffenen sich möglichst früh um die Umrüstung zu kümmern, da es sonst zu ernsthaften Lieferengpässen kommen kann.
Neben dem Hardware-Umbau ist mit diesem Rasterwechsel auch ein bürokratischer Akt verbunden: Bis zum 31.12.2018, also ein Jahr nach Umstellung, müssen die Inhaber von existierenden Frequenzzuteilungen einen Antrag auf Änderung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellen. Die dazu passenden Formulare sind auf der Homepage der BNetzA erhältlich. Bisher sind jedoch nur sehr wenige Anträge eingegangen.
In dieser Angelegenheit besteht akuter Handlungsbedarf. Wer auf der sicheren Seite sein will, kümmert sich am besten zeitnah darum. Weitere Informationen werden bald auch auf der Homepage des BAF verfügbar sein.
Fünf vor zwölf beim Sprechfunk :Die europaweite Rasterumstellung des Flugfunks geht in die Endphase
Der Kanalraster im VHF-Flugfunk (117.975 - 137 MHz) ändert sich von bisher gültigen 25 kHz auf europaweit genormte 8,33 kHz. Das beschloss die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung Nr. 1079/2012 bereits vor etwa vier Jahren. Der Stichtag rückt immer näher.
Veröffentlicht am 12.10.2016

Anzeige
Stellenangebote