Flugplatz Wyk: Empfehlung zur Schließung der Piste 09/27

Flugplatz Wyk
Empfehlung zur Schließung der Piste 09/27

ArtikeldatumVeröffentlicht am 22.10.2025
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Flugplatz Wyk in Wyk auf Föhr im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland
Foto: dpa-Zentralbild/euroluftbild.de

Der Streit um die Zukunft des Flugplatzes Wyk auf Föhr, über den der aerokurier Ende Oktober vergangenen Jahres ausführlich berichtete, geht in die nächste Eskalationsrunde. Am 20. November erhielt der Luftsportclub Föhr ein Schreiben von Christian Stemmer, Geschäftsführer der Wyker Flugplatz Betriebsgesellschaft. Dem Schriftsatz zufolge seien aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage strukturelle Veränderungen notwendig, zu denen der Arbeitskreis Flugplatz einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss an die Stadtvertretung gefasst habe. Dieser sieht unter anderem die Schließung der Piste 09/27 sowie eine Herabstufung vom Verkehrs- zum Sonderlandeplatz noch vor der Flugsaison 2026 vorsieht. Die 09/27 ist die aufgrund der vorherrschenden Windrichtungen hauptsächlich genutzte Landebahn, übrig bliebe dann nur noch die Querbahn 02/20.

Geschäftsführer im Interessenkonflikt

Der Flugplatz gehört zu 50,4 Prozent der Stadt Wyk und zu 49,6 Prozent der Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum. Das Pikante dabei: Christian Stemmer, der als Geschäftsführer der Flugplatzbetriebsgesellschaft eigentlich dem erfolgreichen Betrieb des Platzes verpflichtet ist und demnach gegen jedwede Einschränkungen des Flugbetriebs kämpfen müsste, ist gleichzeitig Verwaltungschef des Amtes Föhr-Amrum und steckt damit in einem potenziellen Interessenskonflikt. Denn die Stadt Wyk plant schon seit mehreren Jahren, einen Teil des Flugplatzgeländes für einen Caravan-Stellplatz und Tiny-Häuser zu nutzen.

Laut dem Schreiben habe man versucht, interessierte Partner für mögliche Investitionen und ein tragfähiges Zukunftskonzept für den Flugplatz zu gewinnen und dem Luftsportclub die Notwendigkeit zu stärkerer Mitwirkung bei den auf dem Gelände anfallenden Aufgaben zu verstehen gegeben. Insbesondere der letzte Abschnitt des Schreibens hat es in sich: "Entsprechend dem Wunsch der Gesellschafter teile ich ihnen mit, dass strukturelle Entscheidungen unserer Gesellschafter bevorstehen, falls uns nicht bis Ende November ein belastabres Zukunftskonzept vorliegt." Die Gesellschafter seien offen für "wesentliche Beteiligungen" an den Personal und Betriebskosten bis hin zu einer "Komplettverpachtung und eigenverantwortlichen Übernahme des Flugbetriebs", wie es heißt.

Frist von zehn Tagen für eine Entscheidung

Bis Ende November soll der Luftsportverein eine Entscheidung treffen – das Schreiben datiert auf den 20. November. Dass zehn Tage Zeit für eine Entscheidung mit solcher Tragweite angemessen sind, darf bezweifelt werden. Der aerokurier recherchiert weiter zu den Hintergründen und nimmt zeitnah Kontakt mit dem Luftsportverein und der Betreibergesellschaft auf.