Dieser „erste Baustein für einen sicheren Betrieb von VTOL-Luftfahrzeugen“, wie die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) das Dokument in ihrer Pressemitteilung nennt, gibt Regularien zur Entwicklung und zum Bau der neuen Klasse an Fluggeräten vor. Für Konstrukteure ist somit fortan ein Rahmenplan gegeben. In diesem Rahmen definiert die EASA die Klasse „small category“. Darunter fallen alle manntragenden senkrecht startenden und landenden Fluggeräte (VTOL), die batterie- oder hybrid-elektrisch angetrieben werden. Bis zu neun Passagiere sollen Platz finden, die maximale Abflugmasse ist bei 3175 Kilogramm angesiedelt. Außerdem sind sie nach dieser Definition schwerer als Luft, ihre Auftriebs- und Schubeinheiten werden zur Erzeugung des Auftriebs und der Steuerung verwendet.
Die Zertifizierungsziele sind von der jeweiligen Art des Einsatzes abhängig, um Flexibilität und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Die EASA möchte Herstellern damit außerdem ein Gerüst an die Hand geben, welche Vorgaben ihre Entwürfe möglichst erfüllen sollten.
Zwei Kategorien eingeführt
Das „Special Condition“ benannte Dokument unterteilt die „small category“ in die zwei Zertifizierungskategorien „Basic“ und „Enhanced“. In welche Kategorie ein VTOL-Fluggerät fällt, hängt davon ab, für welchen Zweck es verwendet werden soll. So soll zum Beispiel der Schutz Dritter beim Überfliegen von Ballungsräumen gewährleistet werden. Fluggeräte, die in diesen Bereichen zum Einsatz kommen, fallen künftig unter die Kategorie „Enhanced“. Auch die gewerbliche Beförderung von Passagieren unterliegt diesen Vorgaben. Bei Bedarf ließen sich die Regeln an örtliche Gegebenheiten anpassen, so die EASA weiter. Man arbeite außerdem mit internationalen Partnern an einem einheitlichen Standard.
Erweiterung des Regelwerks unumgänglich
Das bislang gültige EASA-Regelwerk wurde urspünglich für Starrflügler, Drehflügler, Ballons und Segelflugzeuge entworfen. Mit Einführung neuer Technologien und Konzepte für den Luftverkehr, wie elektrischen Antrieben und Flugtaxis, sei eine Erweiterung unumgänglich geworden, begründet die EASA ihre Schritte. Derzeit berät die Behörde daher auch über die Erstellung neuer Vorschriften. Ziel soll es sein, im Bedarfsfall agil zu handeln. In diesen Prozess sollen die künftig durch die VTOL-Sonderbedingungen gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls einfließen.