Regelung zum F-Schlepp aufgehoben

Flugzeugschlepp
Endlich Klarheit zur Schwerpunktkupplung

Veröffentlicht am 08.04.2016
Endlich Klarheit zur Schwerpunktkupplung

Die Aussage des DAeC ist klar: "Wer per F-Schlepp an der Schwerpunktkupplung in die Luft gezogen werden will, muss keine fünf Flugzeugschlepps an der Bugkupplung in den vergangenen sechs Monaten nachweisen!"
Martin Kader, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Bundeskommission Segelflug, hat in der Sache recherchiert und beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) um verbindliche Auskunft gebeten. Die Diskussion entzündete sich an der Frage, ob der § 30 der 3. Durchführungsverordnung der Luftbetriebsordnung (DV LuftBO) gültig ist oder durch EU-Recht überlagert wird. Der Jurist Kader vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass der § 30 der 3. DV LuftBO eine lizenzrechtliche Rechtsmaterie regelt. Diese Vorschrift sei aber unglücklicherweise in eine Durchführungsverordnung zur "Betriebs"-Ordnung für Luftfahrtgerät geraten, heißt es in einer Information des DAeC, die dem aerokurier vorliegt. Dennoch sei die lizenzrechtliche Bestimmung aber in der vorrangigen EU (VO) 1178/2011 geregelt und die Vorschrift der LuftBO somit nicht mehr anwendbar. Folglich gilt auch die Pflicht der fünf F-Schlepps in den letzten sechs Monaten nicht mehr.

Dem DAeC sagte Erich Daum, Referent für Luftrecht im BMVI: "Rechtlich gilt die Vorschrift der LuftBO nicht mehr; allerdings bleibt es jedem Segelflugverein unbenommen, beispielsweise vor dem Start der Segelflugsaison mit ihren Piloten ein Sicherheitstraining durchzuführen - etwa analog zum bisherigen § 30 der 3.DV LuftBO." Im Übrigen bleiben die 3. DV LuftBO wie auch die LuftBO selbst und die anderen Durchführungsverordnungen vorerst in Kraft, soweit die nationalen deutschen Verordnungen keine lizenzrechtlichen, sondern flugbetriebliche Regelungen enthalten. Die europäischen flugbetrieblichen Rechtsvorschriften in den neuen Parts NCO und SPO zur neugefassten VO (EU) 965/2012 treten wegen des deutschen Opt Outs erst mit Ablauf des 25. August 2016 (Part-NCO) und mit Ablauf des 21. April 2017 (Part-SPO) in Kraft. Unklar war, ob durch die NfL 1-677-16 vom 17. Februar 2016, in der einige frühere NfLs aufgehoben werden, sich die Rechtslage ändert. Das ist nicht der Fall! Mit der Aufhebung werden nicht die nationalen Verordnungen selbst abgeschafft. Damit bleibt auch die 3. DV LuftBO mit ihren flugbetrieblichen Regelungen in Kraft."

Die Segelflugsport-Betriebsordnung ist inzwischen angepasst, der jüngst eingefügte Passus zum notwendigen Übungsstand für F-Schlepps an der Schwerpunktkupplung ist wieder gestrichen.