Vor zwei Jahren auf der AERO erstmals vorgestellt, hörte sich das Projekt von Klenhart Aerodesign noch wie eine klassische Schnapsidee der General Aviation an: Ein Segelflugzeug der 120-Kilo-Klasse mit 13,5 Metern Spannweite und Wölbklappen, das dank Elektroantrieb eigenstartfähig sein und mit einer Gleitzahl von 40 sogar in der Clubklasse mitmischen können soll. Dazu die Verheißungen der Klassifizierung als Leichtes Luftsportgerät: Eine für deutsche Verhältnisse ungewöhnliche Freiheit ohne Nachprüfungen, Medical oder Mindeststunden für den Lizenzerhalt.
Nur ein Jahr später stellte Klenhart Aerodesign auf der AERO den aus der Form geschlüpften Rohbau vor, der unter Verwendung der Anzahlungen von sechs Erstkäufern entstanden war. Was damals schon ziemlich nach Flugzeug aussah, ist am 7. August am Verkehrslandeplatz Coburg zum Erstflug gestartet. Am Steuer saß dabei Tespilot Günther Spitzer, beim DULV zuständig für Musterzulassungen von Dreiachsern.
In den kommenden Wochen soll der Birdy das übliche Testprogramm für Ultraleichtflugzeuge gemäß LTF-UL 2019 absolvieren. Da der Prototyp noch knapp zehn Kilogramm zu schwer geraten ist, fliegt er mit einer Vorläufigen Verkehrszulassung. "Wir wissen, wo wir noch Gewicht einsparen können, sodass mit dem Beginn der Fertigung für die ersten Bausätze für unsere Erstkunden, den wir für Ende des Jahres avisieren, auch ein echtes 120-Kilogramm-Flugzeug dabei herauskommt", so Norbert Klenhart.
Der Bausatz inkl. Elektroantrieb soll dann für gut 50.000 Euro netto zu haben sein, wobei alle Klebearbeiten sowie komplizierte Bohrungen bereits erledigt sind. Für Käufer soll es zudem Bauworkshops geben, in denen sie unter Anleitung ihren Birdy fertig bauen können.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogenen Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.